1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Medientechnik
Beschreibung: Ausstattung der Klassenzimmer (25 Zimmer) mit Medientechnik. Die Klassenzimmer werden mit Lautsprechern, Projektoren, Wiederholungsdisplays und der dazugehörigen Steuerung ausgestattet. Zusätzlich werden Musikräume mit einer hochwertigen Professional-Audio-Anlage ausgerüstet Beginn der Vertragslaufzeit: 02.08.2024 / Ende der Vertragslaufzeit: 04.10.2024.
Kennung des Verfahrens: 03023aa2-a944-410d-b379-0c3db29ed8bc
Interne Kennung: 0686
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Medientechnik
Beschreibung: Ausstattung der Klassenzimmer (25 Zimmer) mit Medientechnik. Die Klassenzimmer werden mit Lautsprechern, Projektoren, Wiederholungsdisplays und der dazugehörigen Steuerung ausgestattet. Zusätzlich werden Musikräume mit einer hochwertigen Professional-Audio -Anlage ausgerüstet Beginn der Vertragslaufzeit: 02.08.2024 / Ende der Vertragslaufzeit: 04.10.2024.
Interne Kennung: 0686
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 04/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: In mehreren Positionen wurden Produktvorgaben gemacht: Die EDV der Stadt Rosenheim betreibt ein übergeordnetes Steuerungssystem des Herstellers Crestron, Typ Fusion, welches es ermöglicht standortübergreifend auf die Mediensteuerungssysteme der einzelnen Schulen zuzugreifen und u.a. Diagnosen des Zustands der Systeme aus der Entfernung abzurufen. Um die nun neu anzuschaffenden Mediensteuerungen in dieses System einbinden zu können, sind Geräte des Herstellers Crestron erforderlich. Eine Einschränkung auf einen geringeren Bieterkreis bedeutet diese Festlegung nicht, da der Hersteller Crestron von nahezu sämtlichen in Frage kommenden Firmen angeboten werden kann. Aus Gründen der Kompatibilität sollen auch die erforderlichen HDMI-Switche und die Signalübertrager vom Hersteller Crestron angeschafft werden, um hier eine geringere Fehleranfälligkeit und damit eine bessere Wirtschaftlichkeit der Systeme herzustellen. Zusätzlich sind derartige Geräte bereits an Schulen installiert, so dass durch die Beibehaltung des Herstellers das vorhandene Know-How im IT-Service weiter genutzt werden kann, ohne dass zusätzliche Schulungen notwendig sind. Auch eine Lagerhaltung und eine Fehlerbehebung kann durch einen einheitlichen Hersteller deutlich wirtschaftlicher umgesetzt werden. Die EDV der Stadt Rosenheim hat sich aus wirtschaftlichen Gründen für Netzwerkswitche des Netzwerkkomponentenausrüsters Zyxel entschieden. Die EDV der Stadt Rosenheim betreibt ein über Jahrzehnte gewachsenes Ehernet-Netzwerk. Da sich der Betrieb mit unterschiedlichen Herstellern, teilweise auch aus dem Low-Budget-Segment sowohl als fehleranfällig, als auch als Sicherheitsrisiko erwiesen hat wurde der Entschluss getroffen strategisch auf eine möglichst einheitliche Ausstattung vom Core bis in den Edgebereich zu setzen. Hierzu wurde der Entschluss gefasst, bei den nun auszustattenden Klassenzimmern ebenfalls Zyxel Switche einzusetzen. Dieser Hersteller wurde gewählt, da er im Vergleich zu Mitbewerbern eine hohe Portdichte, solides Temperaturmanagement und den Betrieb als passiv gekühlter PoE-Switch ermöglicht. Aus diesem Grund, sowie aus hiermit verbundenen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und IT-Sicherheit schreibt die Stadt Rosenheim in diesem Fall ein produktbezogenes Gerät aus. Weitere Gesichtspunkte für die der Einsatz von Zyxel Switchen an den Rosenheimer Schulen sinnvoll ist: Wirtschaftlichkeit (Know-How im IT-Service vorhanden / Keine weiteren administrativen Schulungen notwendig) Einheitliche Betriebsführung (Zyxel Switche sind bereits an mehreren Schulen auch bereits am Karolinen-Gymnasium BT-C installiert) Sicherheit (Reduzierung der Anzahl unterschiedlicher Hersteller im Netzwerk und der damit verbundenen Probleme für einen sicheren Betrieb). Komponenten der Mikrofontechnik des Herstellers Shure Für die Pausenhalle im BT C wurde ein Rednerpult mit Shure Technik beschafft. Für dieses wurde eine Antennenanlage zur Übertragung der Sprache installiert. Damit dieses Rednerpult ebenfalls in den Räumen Aula und Mehrzweckraum im BT A genutzt werden kann, ist eine kompatible Anlage erforderlich. Weiterhin ist es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die gleiche Technik zu verbauen um ein geringeres Spektrum von Ersatzteilen vorhalten zu müssen. Aus diesen Gründen wurde für diese Technik ebenfalls der Hersteller Shure vorgegeben. Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen; im Insolvenzfall ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den geforderten Mindestjahresumsatz vorweisen können. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro, Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro. Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Qualifikation eingesetztes Personal: Der AN muss 2 festangestellte Mitarbeiter vorweisen können, die jeweils im Besitz mindestens eines der folgenden Zertifikate sind: - Crestron Zertifikat "Crestron Certified Programmer". - Crestron Zertifikat CTI-P301. Die Zertifikate sind dem Angebot als Kopie beizulegen. Referenzen: Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen. Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen älter als drei Jahre sein; Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Erwartet wird die Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren und die Erklärung zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Auch sind die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben einschließlich der Qualifikation.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschagskriterium.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/05/2024 14:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2024 14:00:00 (UTC+2)
Ort: Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer). Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt L 234).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Rosenheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Abteilung: Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +4980313658301
Fax: +4980313658898310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: 0049892176-2411
Fax: 0049892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Aufgrund einer Bieterfrage wurde das Leistungsverzeichnis angepasst und die Termine und Fristen verlängert bis einschließlich 27.05.2024 14.00 Uhr.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 13/05/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 389a6b88-58ec-492a-a24d-8e6848ce431f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2024 11:37:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 282939-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 93/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/05/2024