1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial
Beschreibung: Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 einschließlich gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München
Kennung des Verfahrens: 928a2185-9d3b-4379-b9f4-1ab476d58431
Interne Kennung: BauR T-40153-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81671
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 714 285,71 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial
Beschreibung: Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubau- und Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. Bei einigen dieser Maßnahmen fällt Aushubmaterial an, welches vor Ort nicht mehr wiederverwendet werden kann (z. B. Verdrängung durch stärkeren gebundenen Aufbau, aufgrund seiner bodenmechanischen Eigenschaften etc.). Dieses Material kann, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein und ist daher bis zur Vorlage der Deklarationsanalytik zwischenzulagern und anschließend einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Material wird zu diesem Zweck mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 2) gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: Juli 2021) bzw. teilweise auch in Deponieklassen gemäß Deponieverordnung (DepV) eingestuft. Aufgrund von technisch nicht abtrennbaren Beimengungen an alten Straßenbelagsresten kann in Einzelfällen das Material nach einer Hot-Spot-Beprobung als gefährlicher Abfall (AVV 170503*) eingestuft werden. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende Zwischenlagerung von ca. 12.000 t Aushubmaterial aus Baustellen innerhalb des Stadtgebietes auf einer für gefährlichen Abfall (u. a. AVV 170503*) genehmigten und bewirtschafteten Zwischenlagerfläche zur Deklaration sowie eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) in hierfür zugelassenen Anlagen. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. -- Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 12.000 t an Aushubmaterialien aus verschiedenen Baumaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau erwartet. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus Altlastenuntersuchungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen auch deutlich abweichen kann. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 90 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 130 % der Gesamtsumme des Angebots.
Interne Kennung: BauR T-40153-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81660
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der vorliegende Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von der Beauftragung bis zum Erreichen von 130% der Gesamtsumme des Angebots, längstens jedoch mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Sollte während der Laufzeit absehbar sein, dass 130% der Gesamtsumme des Angebots mit Ablauf von 12 Monaten nicht erreicht sein werden, ist eine einmalige Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um bis zu 6 Monate ohne Preisanpassung in beiderseitigem Einverständnis möglich. Auch im Fall einer Laufzeitverlängerung endet die Rahmenvereinbarung aber in jedem Fall auch vor Ablauf des Verlängerungszeitraums mit Erreichen von 130% der Gesamtsumme des Angebots.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 714 285,71 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist (c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben (d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) - (d) frei (e) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend) (f) frei -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es wird ein Mindestjahresumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR gefordert. (b) Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/ Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises (b) Verpflichtungs- und Haftungserklärung anderer Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden. -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Abgabe mit dem Angebot (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (b) Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu übermitteln: Ansprechpartner*in; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; entsorgte Menge je Abfallschlüssel (170504 und 170503*) sowie entsorgte Belastungsklassen (z. B. DK 0, Z1.2) (c) Erklärung des Bieters, dass er eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der Ausführung von abfallwirtschaftlichen Entsorgungsmaßnahmen (Boden und Bauschutt) nachweisen kann. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Leistungsfähigkeit des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (gemäß § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen. (d) Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist (e) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden. (f) Erklärung des Bieters, dass er spätestens zu Ausführungsbeginn für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist und über die technische und personelle Ausstattung verfügt, um über das eANV versendete Dokumente digital zu signieren. (g) Angaben der Anlieferadresse für das Zwischenlager sowie der örtlichen Genehmigungsbehörde (h) Vorlage der für die Zwischenlagerung relevanten Auszüge (u. a. Abfallschlüssel) aus dem Genehmigungsbescheid. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird. (i) Angabe des Entsorgungsverfahrens (z. B. Verwertung als Verfüllung/ Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, mechanische oder biologische Behandlung, Recycling o. ä.) -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (b) Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (c) Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege inkl. Eigentümer (d) Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge (u. a. der Belastungsklasse) aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird. (e) Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG (f) Benennung des/r Transporteurs/e -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/06/2024 10:20:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/06/2024 10:20:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/06/2024 10:20:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München, Baureferat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Friedensstraße 40
Stadt: München
Postleitzahl: 81671
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb5211b0-8a80-453e-99b3-4df0d1046b0f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 19:11:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 276133-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024