2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: u.a.80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung der Liegenschaften - Maximilianstraße 39 (Los 1) und Heßstraße 130 (Los 2) - ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 23.05.2024 von Montag bis Donnerstag (8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr) – besichtigt werden. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des (öffentlichen) Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. * Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. (1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i.V.m.) §§123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregisters"; * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates". (2.) Daneben sind mit der Angebotsabgabe die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen: * "Weitere Eigenerklärung(en) [AEntG und MiLoG]"; * "Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz". Den "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") ist gleichsam im Rahmen der Angebotsabgabe Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokuments „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen; die den Vergabeunterlagen dahingehenden angefügten Dokumente sollten den entsprechenden Angebotsabgabe zugrunde gelegt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergleiche hierzu unter anderem § 119 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Zentrale Vergabestelle überprüft daher gem. § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben sämtliche Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Information: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden daher gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle überprüft in der Folge gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Die Eignungskriterien sowie die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. * Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. *Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird im Übrigen auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". * Das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz: Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.