5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45231200 Bauarbeiten für Öl-Pipelines und Gasfernleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort erstreckt sich über die Trasse von Wertingen im Landkreis Dillingen bis Kötz im Landkreis Günzburg.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort erstreckt sich über die Trasse von Wertingen im Landkreis Dillingen bis Kötz im Landkreis Günzburg.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung: bayernets schreibt die Leistungen Bauausführung und Bauüberwachung getrennt voneinander aus. Das mit einer der Leistungen beauftragte Unternehmen (Auftragnehmer) kann nicht zugleich mit einer der jeweils anderen Leistungen beauftragt werden. Sollte sich das mit einer der zwei Leistungen bereits beauftragte Unternehmen für eine der anderen Leistungen bewerben, wird die Bewerbung von den jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Soweit die Vergabeverfahren parallel laufen (also sofern sich die Vergabeverfahren zwischen Start des Teilnahmewettbewerbes bis zur Zuschlagserteilung jedenfalls teilweise gleichzeitig durchgeführt werden), können sich Bewerber daher nur auf eine der zwei getrennt ausgeschriebenen Leistungen bewerben. Eine Mehrfachbewerbung auf die parallellaufenden Ausschreibungen Bauüberwachung und Bauausführung ist ausgeschlossen. Sollten dennoch Mehrfachbewerbungen eines Bewerbers eingehen, werden alle Bewerbungen dieses Bewerbers von den jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber kann zur Vermeidung von Mehrfachbewerbungen bei parallel laufenden Vergabeverfahren seine bereits erfolgten Bewerbung durch Erklärung der Rücknahme seines Teilnahmeantrages über die Vergabeplattform vorher zurücknehmen und sich anschließend innerhalt der Bewerbungsfrist bei einer der anderen Vergabeverfahren bewerben. § 7 SektVO und die weiteren Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bleiben unberührt. Die vorgenannten Kriterien gelten ebenfalls, wenn wegen gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit zwischen dem Bewerber/Bieter und dem Auftragnehmer der begründete Verdacht besteht, dass der Bewerber/Bieter bayernets aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit mit dem Auftragnehmer nicht auf Mängel oder sonstige Fehler der Leistung des mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen Auftragnehmers hinweisen würde. Um einerseits das Interesse von bayernets an der Verhinderung derartiger Verhaltensweisen und andererseits das Interesse der Unternehmen, sich um möglichst viele Aufträge zu bewerben, in Einklang zu bringen, gilt Folgendes: - Die Bieter/Bewerber sind verpflichtet offenzulegen, wenn mit ihnen gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sich an einer der zwei Ausschreibungen beteiligen oder in einer der zwei Ausschreibungen bereits einen Auftrag von bayernets erhalten haben. Liegt eine Beteiligung gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen vor, so muss jedes Unternehmen eine Eigenerklärung abgeben, dass die gesellschaftsrechtliche Verbindung zu einem Unternehmen, das sich an einer anderen der zwei Ausschreibungen beteiligt, die eigenständige und unabhängige Ausführung des Auftrags nicht beeinträchtigen wird. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Berichts- und Hinweispflicht nach Ziff. 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Bau von Gasinfrastruktur (AVG). Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Tritt eine Beteiligung gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erst während des Vergabeverfahrens auf, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, bayernets unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen und zusammen mit dem Hinweis eine Eigenerklärung vorzulegen.
Rangfolge: 0
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Fragenkatalog Ziff. 5 Mindestanforderung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass sowohl der Projektleiter als auch das übrige leitende Personal des Bewerbers (z.B. Bauleiter, Polier, Gruppenleiter) verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren. Zudem ist zusätzlich vorzulegen: Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. (Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden). Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellte Dokument „WK5100_bn_240325_IBNi_Fragenkatalog_RB_TB“ für sich separat — wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären, - dass im Falle der Angebotsaufforderung einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft - in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft - gebildet wird. — welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist — welche Mitglieder beteiligt sind — wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail) — dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt — welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird — dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften - dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, — dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fragenkatalog Ziff. 6 Mindestanforderung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist) Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann. Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fragenkatalog Ziff. 7 Mindestanforderungen - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahre ausgeschlossen. Jeder Bewerber muss erklären, - dass er über das Know-how und über Erfahrungen bzgl. der Planung und Durchführung von Rohr- und Tiefbauarbeiten für eine Gastransportleitung DN700 mit einer Länge von 40km verfügt. - dass ihm die / das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel / Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden, - dass er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel / Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen, - dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben. - dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen. - dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen / Leistungen erbringen, vorlegen wird. (Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u.a. nach §§ 123 und 124 GWB - vor Zuschlagserteilung zu prüfen.) - dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung. Als Nachweis sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen (Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.): - Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000-er Reihe oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung - Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung - Nachweis über die Erfüllung der Schweißtechnischen Qualitätsanforderung gemäß DIN EN ISO 3834-2, oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung - Nachweis über die Erfüllung der Zulassung nach WHG, oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung - Nachweis über eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW GW301 Gruppe G1 - Nachweis über eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW GW350 - Nachweis über eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW GW302 - Nachweis über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Arbeitsschutzmanagementsystem nach SCCP oder SCC** oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen: Angaben zu mindestens 3 Referenzen über abgeschlossene Aufträge von Rohrbauarbeiten und Tiefbauarbeiten von Gastransportleitungen mit Auslegungsdrücken von > 60 bar, mindestens DN700 und einer Länge von 25 km , die eine Abnahme nach Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) erfordert haben in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bezogen auf die jeweilige erfolgreich abgeschlossene Erstinbetriebnahme/Begasung. Mindestens 2 der drei Referenzen müssen ein Sonderbauwerk zur Unterquerung von Verkehrswegen und /oder Gewässern (Direct Pipe, Micro Tunnel oder vergleichbar) vorweisen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer 5.1.11 „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular "WK5100_bn_240325_IBNi_Fragenkatalog_RB_TB“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind im Dokument "04 WK5100 bn IBNi 240322 Mindestanforderungen Zuschlagskriterien Rohrbau und Tiefbau" aufgelistet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die vollständige Formulierung findet sich nur in den AVG Ziff. 17.1 AVG - Vertragserfüllungssicherheit (1) Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistung einschließlich etwaiger vereinbarter oder angeordneter Leistungsänderungen und Zusatzleistungen, die Erfüllung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, die bis zur Abnahme entstanden sind, sowie von An-sprüchen auf Zahlung einer Vertragsstrafe, und zwar jeweils einschließlich der auf Verzug beru-henden Zinsen, darf der Auftraggeber jeweils die Abschlagszahlungen um höchstens 10 % kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme erreicht ist. Die bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel hingegen sind ausschließlich Gegenstand der Sicherheit für Mängelansprüche. Ziff. 17.2 AVG - Sicherheit für Mängelansprüche (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, von der geprüften Nettogesamtabrechnungssumme einen Si-cherheitseinbehalt in Höhe von 5 % als Sicherheit für Mängelansprüche in Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer kann den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen, gemäß dem beigefügten Muster „Bürgschaft für Mängelansprüche“. Die vollständige Formulierung findet sich nur in den AVG.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 122 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Von bayernets geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise, die vom Bieter nicht innerhalb der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können, soweit gesetzlich zulässig, von bayernets nachgefordert werden. bayernets wird im Falle einer Nachforderung eine angemessene Frist zur Nachreichung/Vervollständigung bestimmen. Ein Anspruch auf die Nachreichung/Vervollständigung von Angaben, Erklärungen und Nachweisen besteht nicht. Liegen Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht fristgerecht vor, oder werden nachgeforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vollständig und fehlerfrei vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Ausschreibungsunterlagen: Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Für die Erlangung der Ausschreibungsunterlagen ist keine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: Ziff. 15, Abs. 2 AVG (Verbindlichkeit der Preise über die gesamte Vertragsdauer) stellt eine Mindestanforderung dar dar und ist nicht verhandelbar. Die Preise sind Nettopreise in Euro. Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften in Ziff. 15 (ohne Abs. 2) sowie die in Ziff. 16 AVG genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB – Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bayernets GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: bayernets GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: bayernets GmbH