1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verein "Hilfe für Schüler an Förderschulen im Landkreis Bamberg e.V."
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Bamberg (Sonderpädagogisches Förderzentrum Don Bosco-Schule, Stappenbach)
Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Bamberg (Sonderpädagogisches Förderzentrum Don Bosco-Schule, Stappenbach) ab dem Schuljahr 2024/2024 Los 1: Früh- und Heimfahrten auf verschiedenen Linien Los 2: Früh- und Heimfahrten auf verschiedenen Linien Los 3: Vormittags- und Mittagsheimfahrten auf verschiedenen Linien
Kennung des Verfahrens: 6c5c64ba-4c7d-4915-a6be-ceed96b8cebe
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Bamberg (Sonderpädagogisches Förderzentrum Don Bosco-Schule, Stappenbach) ab dem Schuljahr 2024/2024 Los 1: Früh- und Heimfahrten auf verschiedenen Linien
Beschreibung: Der Unternehmer verpflichtet sich, berechtigte Schüler des Sonderpädagogischen Förderzentrums Don Bosco-Schule Stappenbach und Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung –SVE- (nur Frühfahrt) und ggfs. Aufsichtspersonen (nur Frühfahrt) ab dem Schuljahr 2024/2025 an allen Schultagen mit geeigneten und bedarfsgerechten Kraftfahrzeugen auf den Linien 1, 2 und 3 zum und vom Unterricht zu befördern.
Interne Kennung: 0101
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, soweit der Bieter eingetragen ist
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzangaben
Beschreibung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Schülerbeförderung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), für jedes Geschäftsjahr gesondert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: * Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (je Los mindestens 1 Referenz über Schülerbeförderung mit mindestens 2 Linien) * Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. *Angabe der Anzahl und Beschreibung der vorhandenen Busse (Alter und Größe, Standort, Art der Motorisierung) *Anzahl und Größe der Busse, die im Auftragsfall neu angeschafft werden (Größe, Standort, Art der Motorisierung, Zeitpunkt der Anschaffung) *Angabe des Standorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden, mit Beschreibung der vorhandenen Einrichtungen *Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung (Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Bamberg (Sonderpädagogisches Förderzentrum Don Bosco-Schule, Stappenbach) ab dem Schuljahr 2024/2024 Los 2: Früh- und Heimfahrten auf verschiedenen Linien
Beschreibung: Der Unternehmer verpflichtet sich, berechtigte Schüler des Sonderpädagogischen Förderzentrums Don Bosco-Schule Stappenbach und Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung –SVE- (Frühfahrt) und ggfs. Aufsichtspersonen (Frühfahrt) ab dem Schuljahr 2024/2025 an allen Schultagen mit geeigneten und bedarfsgerechten Kraftfahrzeugen auf den Linien 4, 5 und 6 zum und vom Unterricht zu befördern. Der Unternehmer verpflichtet sich ferner die berechtigten Kinder der Heilpädagogischen Tagesstätte (HpT) des Sonderpädagogichen Förderzentrums Don Bosco-Schule Stappenbach an allen Schultagen mit geeigneten und bedarfsgerechten Kraftfahrzeugen vom Schulort zu Ihren Wohnorten zu befördern.
Interne Kennung: 0102
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, soweit der Bieter eingetragen ist
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzangaben
Beschreibung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Schülerbeförderung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), für jedes Geschäftsjahr gesondert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: * Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (je Los mindestens 1 Referenz über Schülerbeförderung mit mindestens 2 Linien) * Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. *Angabe der Anzahl und Beschreibung der vorhandenen Busse (Alter und Größe, Standort, Art der Motorisierung) *Anzahl und Größe der Busse, die im Auftragsfall neu angeschafft werden (Größe, Standort, Art der Motorisierung, Zeitpunkt der Anschaffung) *Angabe des Standorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden, mit Beschreibung der vorhandenen Einrichtungen *Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung (Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Bamberg (Sonderpädagogisches Förderzentrum Don Bosco-Schule, Stappenbach) ab dem Schuljahr 2024/2024 Los 3: Vormittags- und Mittagsheimfahrten auf verschiedenen Linien
Beschreibung: Der Unternehmer verpflichtet sich, die berechtigten Kinder der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) des Sonderpädagogichen Förderzentrums Don Bosco-Schule Stappenbach ggfs. mit Aufsichtspersonen sowie berechtigte Schüler der offenen bzw. gebundenen Ganztagsschule/des Nachmittagsunterrichts der Don Bosco-Schule Stappenbach ab dem Schuljahr 2024/2025 mit geeigneten und bedarfsgerechten Kraftfahrzeugen vom Schulort zu Ihren Wohnorten zu befördern. Die Mittagssheimfahrten der Kinder der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) starten täglich um 11.40 bei der Don Bosco-Schule Stappenbach. Die Nachmittagsheimfahrten von Schülern starten Montag bis Donnerstag um 16.00 Uhr bei der Don Bosco-Schule Stappenbach.
Interne Kennung: 0103
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, soweit der Bieter eingetragen ist
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzangaben
Beschreibung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Schülerbeförderung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), für jedes Geschäftsjahr gesondert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (je Los mindestens 1 Referenz über Schülerbeförderung mit mindestens 2 Linien) * Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. *Angabe der Anzahl und Beschreibung der vorhandenen Busse (Alter und Größe, Standort, Art der Motorisierung) *Anzahl und Größe der Busse, die im Auftragsfall neu angeschafft werden (Größe, Standort, Art der Motorisierung, Zeitpunkt der Anschaffung) *Angabe des Standorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden, mit Beschreibung der vorhandenen Einrichtungen *Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung (Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verein "Hilfe für Schüler an Förderschulen im Landkreis Bamberg e.V."
Registrierungsnummer: 01
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Stadt: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Telefon: +49951850
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 02
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ab2af20-4617-4235-8681-6a4e94c7f112 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2024 17:33:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 266287-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2024