1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Forchheim
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbedarfsverkehr im Landkreis Forchheim - Linienbündel 09
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Landkreis beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO1370/2007) den folgenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche Linienbedarfsverkehrsfahrten im gesamten Kreisgebiet. Dabei handelt es sich um die zu einem Linienbündel 9 zusammengefassten Anrufsammeltaxi- und Rufbus-Fahrten (kurz: AST bzw. Rbu) der folgenden Linien: 211, 217, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 231, 234, 235, 236, 256, 265, 266 und 389. Es ist der VGN-Tarif zuzüglich der vom Landkreis festgelegten nur für AST-Fahrten vorgegebenen Zuschläge anzuwenden. Die Anmeldefrist für Fahrtwünsche beträgt grundsätzlich 60 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt. Näheres zu Bediengebiet, Fahrplänen, Fahrpreiszuschlägen und Anmeldezeiten siehe www.vgn.de/netz-fahrplaene/anrufsammeltaxi/landkreis-forchheim/. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Linienbedarfsverkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung anzupassen ist. Die vom ÖDA umfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Es sind PKWs mit bis zu 8 Fahrgastplätzen einzusetzen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage für den Fahrgastraum verfügen und die Abgasnorm Euro 6b erfüllen. Es sind drei Fahrzeuge einzusetzen, jeweils 1 Fahrzeug ab Ebermannstadt, Gräfenberg und Forchheim (Fahrzeugstandort). Die Vergütung erfolgt über einen Kilometerpreis anhand der erbrachten Besetztkilometer sowie der An- und Rückfahrten von/zum Fahrzeugstandort. Die demnach zu vergütende Leistungsmenge betrug im Jahr 2023 55.918 Kilometer (davon AST ca. 20.000 und Rbu ca. 35.000 km). Der Landkreis kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PbefG) i.V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG: Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Diese Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten ÖDA-Vergabe umfassten Linien ausgelöst.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbedarfsverkehr im Landkreis Forchheim - Linienbündel 09
Beschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbedarfsverkehr im Landkreis Forchheim - Linienbündel 09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Streckerplatz 3
Stadt: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 13/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/12/2030
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Forchheim
Registrierungsnummer: LRA Forchheim
Postanschrift: Am Streckerplatz 3
Stadt: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9191 8625 01
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7c6a1e73-0360-4091-8d8e-51ff587e3bd3 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 12:21:10 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 255740-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024