1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
Beschreibung: Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Kennung des Verfahrens: 3b7a1045-a7a5-424b-a63e-9a99b1432f71
Interne Kennung: LRA-2024-0008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: verschiedene Orte im Landkreis Ansbach
Stadt: Landkreis Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 734 091,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen sind bis spätestens sechs Tage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 17
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Neben diesen genannten Ausschlussgründen gelten zusätzlich sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 1 und 2) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 6 bis 7) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule / Wolfhardschule (Linie 10 bis 12) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule / Wolfhardschule, Zubringer Großlellenfeld und Zubringer Ornbau (Linie15 bis 18) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 20 bis 22) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 25 bis 27) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 30 bis 32) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule, Zubringer ZOB Herrieden (Linie 35 und 36) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Rothenburg (Linie 40 bis 42) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl, Oberlin-Schule und Zubringer ZOB DKB (Linie 50 bis 59) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl (Linie 60 bis 76) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur RS Schillingsfürst (Frühfahrt) sowie Zubringer zu Rothenburg Bhf. und Zubringer Gebsattel (Linie 80 bis 82) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler als Zubringer nach Weiltingen, Ehingen und GS-RS Wassertrüdingen (Linie 92 bis 95) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 100 bis 102.3)) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen und Realschule Heilsbronn (Linie 103 und 104) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 105 bis 106.3) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu GYM THG Ansbach und Wirtschaftsschule Ansbach (Linie 110 und 111) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 09-9015710-45
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49981 531277
Fax: +49981 531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: de8d22bf-0bfc-4c9e-b2f1-21fca2dcb293 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 15:20:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 235389-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024