1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Fürstenfeldbruck
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsleistungen für das Landratsamt Fürstenfeldbruck und die Berufsschule Fürstenfeldbruck
Beschreibung: Reinigungsleistungen für das Landratsamt Fürstenfeldbruck und die Berufsschule Fürstenfeldbruck Los 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck) Los 2 (Objekte der Berufsschule Fürstenfeldbruck)
Kennung des Verfahrens: 90f8a946-8731-43da-9055-dc6e02efed6c
Interne Kennung: Ref. 13 - GBM LRA FFB / BS FFB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für Los 2 abgibt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zudem insbesondere die in Anlage 14 („Erklärung Masernschutzgesetz Los 2“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1- 4, 7 und 8 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter entsprechend der Vorgaben der Vergabeunterlagen für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die beiden Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen beiden Angeboten für beide Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen. Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 („Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen“) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe (§§ 123-126 GWB)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck)
Beschreibung: Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Neubau (Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck) - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Saniertes Haupthaus (Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck) - Gesundheitsamt des Landratsamts Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 9, 82256 Fürstenfeldbruck) - Kommunalverwaltung (Münchner Straße 34, 82256 Fürstenfeldbruck) - Stabstelle Öffentlicher Personenverkehr (Münchner Straße 41, 82256 Fürstenfeldbruck) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: (Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn der Leistung ist der 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, wenn zwischen der Zuschlagserteilung und dem 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats mindestens 30 Kalendertage liegen. Sollte zwischen der Zuschlagserteilung und dem 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats weniger als 30 Kalendertage liegen, ist Leistungsbeginn der 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden übernächsten Monats. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einvernehmlich auf einen kürzeren Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn einigen.) Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre, vgl. hierzu § 20.2 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs (vgl. hierzu auch 20.3. der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9a der Vergabeunterlagen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die folgenden Angaben als Eigenerklärung zu machen: O Ich/Wir bin/sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: [Angabe der Nummer] O Ich/Wir bin/sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden Angaben zu machen: O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind jeweils Mitglied der Berufsgenossenschaft unter den jeweiligen Nummern: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die bei der Berufsgenossenschaft Mitglied sind, mit Angabe der jeweiligen Nummer] O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind] Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck) [Betrag gelöscht] EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck) [Betrag gelöscht] EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für beide Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen. Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er /sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, -von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Referenzen Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters /des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und EMail- Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche) beträgt mindestens 10.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 12 (b) des Formblatts „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 18
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reklamationsmanagementkonzept
Beschreibung: Reklamationsmanagementkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einarbeitungskonzept:
Beschreibung: Einarbeitungskonzept: Unterkriterium 1 Einarbeitung Reinigungskräfte (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 2 Einarbeitung des Vorarbeiters (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 3 Einarbeitung der Objektleitung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 12
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen seines Ermessens gem. § 56 VgV, ob Unterlagen nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/04/2024 12:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer erbringt die Vertragsleistungen nach den Vorgaben des losgegenständlichen Vertrages, termingerecht, ordnungsgemäß und mangelfrei, unter Beachtung der bei Leistungserbringung im Reinigungsgewerbe allgemein anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand der Technik, unter Beachtung aller anwendbaren behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einschließlich Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, und unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers sowie der Hausordnung in der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung. Eine elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert, sie ist nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Fürstenfeldbruck
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 (Objekte der Berufsschule Fürstenfeldbruck)
Beschreibung: Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Hauptgebäude der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 2, 82256 Fürstenfeldbruck) - Containeranlage der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 2, 82256 Fürstenfeldbruck Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90919200 Büroreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen, 90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: (Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt am 01.08.2024 und endet am 08.09.2024. Ab dem 09.09.2024 beginnt der Regelbetrieb.) Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre, vgl. hierzu § 20.2 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs (vgl. hierzu auch 20.3. der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9b der Vergabeunterlagen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die folgenden Angaben als Eigenerklärung zu machen: O Ich/Wir bin/sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: [Angabe der Nummer] O Ich/Wir bin/sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden Angaben zu machen: O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind jeweils Mitglied der Berufsgenossenschaft unter den jeweiligen Nummern: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die bei der Berufsgenossenschaft Mitglied sind, mit Angabe der jeweiligen Nummer] O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind] Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck) [Betrag gelöscht] EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck) [Betrag gelöscht] EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für beide Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen. Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Referenzen Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche) beträgt mindestens 10.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 12 (b) des Formblatts „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 18
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reklamationsmanagementkonzept
Beschreibung: Reklamationsmanagementkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einarbeitungskonzept:
Beschreibung: Einarbeitungskonzept: Unterkriterium 1 Einarbeitung Reinigungskräfte (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 2 Einarbeitung des Vorarbeiters (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 3 Einarbeitung der Objektleitung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 12
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen seines Ermessens gem. § 56 VgV, ob Unterlagen nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/04/2024 12:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer erbringt die Vertragsleistungen nach den Vorgaben des losgegenständlichen Vertrages, termingerecht, ordnungsgemäß und mangelfrei, unter Beachtung der bei Leistungserbringung im Reinigungsgewerbe allgemein anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand der Technik, unter Beachtung aller anwendbaren behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einschließlich Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, und unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers sowie der Hausordnung in der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung. Eine elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert, sie ist nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Fürstenfeldbruck
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Fürstenfeldbruck
Registrierungsnummer: 2722
Postanschrift: Münchner Str. 32
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8141519302
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: e70e0c66-6479-441b-8f1b-5a6b11f8fcd0
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Registrierungsnummer: b4e80045-248b-4e61-9be5-de2e8a938c08
Postanschrift: Münchner Str. 32
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8141519302
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c65b4f0a-5f10-442e-9078-202d0e21fab4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2024 12:49:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 226842-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2024