1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherheitsdienstleistungen für die Amtsgebäude des Landratsamtes Weilheim-Schongau
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Hausordnungs- und Objektschutzdiensten (Zutrittskontrolle) für die Amtsgebäude Stainhartstr. 7, 82362 Weilheim (Fahrerlaubniswesen, KFZ-Zulassungsstelle, Ausländeramt, Asyl und Integration, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung) und Münzstraße 33, 86956 Schongau (Fahrerlaubniswesen, KFZ-Zulassung, Ausländeramt, Bauamt, Wasserrecht). Der Vertrag beginnt am 01.04.2024 und wird für die Dauer von zwei Jahren bis zum 31.03.2026 geschlossen, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Er endet spätestens zum 31.03.2028. Einer weiteren Kündigung bedarf es hierzu nicht. Gegenstand des Auftrages ist die Besetzung von drei Empfangsfoyers mit je einer Sicherheitskraft des Auftragnehmers für die Eingangskontrolle sowie für die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Gebäudekomplex der Objekte A + B jeweils zu den Öffnungszeiten der Gebäude. ° Objekte: Objekt A: Landratsamt Weilheim-Schongau, Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim Zeit: Werktäglich (montags bis freitags) Montag bis Mittwoch 07:00 bis 16:00 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Donnerstag 07:00 bis 18:00 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Freitag 07:00 bis 12:30 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Zudem soll bei Bedarf die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls auf weitere Sicherheitskräfte zurückzugreifen. Zusätzlich am Zahltag, je nach Bedarf, einmal im Monat immer am Anfang eines Monats 08:00 bis 12:00 Uhr = 2 Sicherheitskräfte. Der Abruf der Sicherheitskräfte für die Zahltage, am Anfang des Monats, kann auch komplett entfallen. • Objekt B: Landratsamt Weilheim-Schongau, Münzstraße 33, 86956 Schongau Zeit: Werktäglich (montags bis freitags) Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:45 bis 16:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:45 bis 18:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Zudem hat die in Objekt B eingesetzte Sicherheitskraft bei problematischen Situationen in den weiteren Amtsgebäuden (Schlossplatz 1, Bauerngasse 5 u. 9, Münzstraße 48, insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe und Amt für Jugend und Familie) der Dienststelle Schongau den jeweiligen Organisationseinheiten zur Verfügung zu stehen.Des Weiterem soll bei Bedarf für das Objekt A die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls auf weitere Sicherheitskräfte zurückzugreifen. (siehe oben – nach Bedarf, 1 x monatlich Zahltag für Asylleistungen). Im Objekt A befinden sich drei Empfangsfoyers, im Erdgeschoss, im 1. Stock und im 2. Stock. Im Objekt B befindet sich ein Empfangsfoyer im Erdgeschoss. Aufgrund des zum Teil betreuungsintensiven Klientels und zur Abwicklung des Besucheraufkommens ist eine Unterstützung durch den Sicherheitsdienst wie folgt, erforderlich. Ziel des Auftrags ist eine ordnungsgemäße Abwicklung des Besucheraufkommens, der Schutz der Dienstkräfte vor Übergriffen durch Besucherinnen und Besucher während den Öffnungszeiten, sowie der Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und sonstigen Schäden. Allgemeines: a) Stammmannschaft Der Auftragnehmer muss in den Objekten A und B, für die Aufgaben qualifizierte und persönlich geeignete Stammkräfte einsetzen. Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen von der Stammbesetzung sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte vor Ersteinsatz gemäß § 16 Bewachungsverordnung über das Bewachungsregister gemeldet sind. b) Personal- und Vertretungskonzept/Personalreserve Um auf unvorhergesehene Personalwechsel (z. B bei Erkrankung des Stammpersonals) reagieren zu können, ist für die o. g. Objekte eine ausreichende (eingewiesene) Personalreserve als Stammkräfte mit der geforderten Qualifikation vorzuhalten. Der Hauptverwaltung (Frau Fabian / Frau Schwaiger) ist eine Übersicht des Reservepersonals zuzuleiten. Nicht eingewiesene Sicherheitskräfte dürfen nur zusätzlich und begleitend den Dienst im Objekt versehen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle des Personals die übernommenen Aufgaben und deren Durchführung nicht beeinflusst werden und die geschuldete Sollstärke nicht unterschritten wird. Dieses gilt auch, wenn der Auftraggeber aus sachlichen Gründen (z. B. Sicherheitsbedenken, mangelnde Eignung) Einwände gegen den Einsatz einer/es Beschäftigten) erhebt. In diesem Fall wird die vor Ort tätige Einsatzleitung bzw. der benannte Verantwortliche des Sicherheitsdienstleisters unverzüglich informiert, welche im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis dafür Sorge tragen, dass die gemeldete Sicherheitskraft den Dienst umgehend beendet. Ausschließlich bei Gefahr im Verzug ist der Auftraggeber berechtigt, selbst tätig zu werden. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen innerhalb derselben Schicht, im Regelfall innerhalb von drei Stunden, zur Ersatzgestellung mit ausreichend eingewiesenen und gleichwertigen Kräften verpflichtet. Alle Änderungen vor Einsatzbeginn und während des Einsatzes sind unverzüglich dem Hauptamt mitzuteilen. Für die als Personalreserve vorgesehenen Stammkräfte gilt die unter Ziffer 7 Buchstabe a) beschriebene Verpflichtung. Alle Sicherheitskräfte der Personalreserve müssen vor Ersteinsatz über eine Freigabe des zuständigen Landratsamtes verfügen, welche dem Hauptamt im Vorfeld zuzuleiten ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "3._Leistungsbeschreibung.pdf"ab 7. Allgemeines c.) Unterauftragnehmer fortfolgend.
Kennung des Verfahrens: d38b90d1-afc9-47c0-83a5-dc9d2b595d30
Interne Kennung: AV20B584-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stainhartstraße 7
Stadt: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Münzstraße 33
Stadt: Schongau
Postleitzahl: 86956
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://plattform.aumass.de) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Vor-Ort-Termin: Zur optimierten Angebotserstellung haben alle Bieter die Möglichkeit einen Vor-Ort-Termin in den betreffenden Amtsgebäuden des Landratsamtes Weilheim-Schongau wahrzunehmen. Diese Termine dürfen nur in Begleitung des Auftraggebers stattfinden. Es besteht zwar keine zwingende Voraussetzung, den Vor-Ort-Termin wahrzunehmen, jedoch ist es ratsam, da der Auftraggeber durch die Vor-Ort-Termine für die Bewachung der Amtsgebäude des Landratsamt Weilheim-Schongau die Gleichbehandlung aller Bieter sichert. Denn bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, bei denen sich regelmäßig auch der bisherige Vertragspartner um den Auftrag bemühen wird. Im Vergleich zu den übrigen Bewerbern oder Bietern verfügt daher der bisherige Vertragspartner aufgrund seiner Erfahrungen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung regelmäßig über kalkulationsrelevante Wissens- bzw. Informationsvorsprünge. Um diese Vorkenntnisse zu kompensieren ist der Vor-Ort-Termin ratsam. Die Beantragung eines Vor-Ort-Termins kann ausschließlich per Email bis einschließlich 10.01.2024 beantragt werden. Terminanfragen richten Sie bitte per Email an die hauptamt@lra-wm.bayern.de. Bitte geben Sie möglichst mehrere Termine an, um Terminkollisionen zu vermeiden. An diesem Besichtigungstermin können maximal drei Personen seitens des Bieters teilnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherheitsdienstleistungen für die Amtsgebäude des Landratsamtes Weilheim-Schongau
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Hausordnungs- und Objektschutzdiensten (Zutrittskontrolle) für die Amtsgebäude Stainhartstr. 7, 82362 Weilheim (Fahrerlaubniswesen, KFZ-Zulassungsstelle, Ausländeramt, Asyl und Integration, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung) und Münzstraße 33, 86956 Schongau (Fahrerlaubniswesen, KFZ-Zulassung, Ausländeramt, Bauamt, Wasserrecht). Der Vertrag beginnt am 01.04.2024 und wird für die Dauer von zwei Jahren bis zum 31.03.2026 geschlossen, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Er endet spätestens zum 31.03.2028. Einer weiteren Kündigung bedarf es hierzu nicht. Gegenstand des Auftrages ist die Besetzung von drei Empfangsfoyers mit je einer Sicherheitskraft des Auftragnehmers für die Eingangskontrolle sowie für die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Gebäudekomplex der Objekte A + B jeweils zu den Öffnungszeiten der Gebäude. ° Objekte: Objekt A: Landratsamt Weilheim-Schongau, Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim Zeit: Werktäglich (montags bis freitags) Montag bis Mittwoch 07:00 bis 16:00 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Donnerstag 07:00 bis 18:00 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Freitag 07:00 bis 12:30 Uhr -> 2 Sicherheitskräfte Zudem soll bei Bedarf die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls auf weitere Sicherheitskräfte zurückzugreifen. Zusätzlich am Zahltag, je nach Bedarf, einmal im Monat immer am Anfang eines Monats 08:00 bis 12:00 Uhr = 2 Sicherheitskräfte. Der Abruf der Sicherheitskräfte für die Zahltage, am Anfang des Monats, kann auch komplett entfallen. • Objekt B: Landratsamt Weilheim-Schongau, Münzstraße 33, 86956 Schongau Zeit: Werktäglich (montags bis freitags) Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:45 bis 16:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:45 bis 18:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr -> 1 Sicherheitskraft Zudem hat die in Objekt B eingesetzte Sicherheitskraft bei problematischen Situationen in den weiteren Amtsgebäuden (Schlossplatz 1, Bauerngasse 5 u. 9, Münzstraße 48, insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe und Amt für Jugend und Familie) der Dienststelle Schongau den jeweiligen Organisationseinheiten zur Verfügung zu stehen.Des Weiterem soll bei Bedarf für das Objekt A die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls auf weitere Sicherheitskräfte zurückzugreifen. (siehe oben – nach Bedarf, 1 x monatlich Zahltag für Asylleistungen). Im Objekt A befinden sich drei Empfangsfoyers, im Erdgeschoss, im 1. Stock und im 2. Stock. Im Objekt B befindet sich ein Empfangsfoyer im Erdgeschoss. Aufgrund des zum Teil betreuungsintensiven Klientels und zur Abwicklung des Besucheraufkommens ist eine Unterstützung durch den Sicherheitsdienst wie folgt, erforderlich. Ziel des Auftrags ist eine ordnungsgemäße Abwicklung des Besucheraufkommens, der Schutz der Dienstkräfte vor Übergriffen durch Besucherinnen und Besucher während den Öffnungszeiten, sowie der Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und sonstigen Schäden. Allgemeines: a) Stammmannschaft Der Auftragnehmer muss in den Objekten A und B, für die Aufgaben qualifizierte und persönlich geeignete Stammkräfte einsetzen. Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen von der Stammbesetzung sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte vor Ersteinsatz gemäß § 16 Bewachungsverordnung über das Bewachungsregister gemeldet sind. b) Personal- und Vertretungskonzept/Personalreserve Um auf unvorhergesehene Personalwechsel (z. B bei Erkrankung des Stammpersonals) reagieren zu können, ist für die o. g. Objekte eine ausreichende (eingewiesene) Personalreserve als Stammkräfte mit der geforderten Qualifikation vorzuhalten. Der Hauptverwaltung (Frau Fabian / Frau Schwaiger) ist eine Übersicht des Reservepersonals zuzuleiten. Nicht eingewiesene Sicherheitskräfte dürfen nur zusätzlich und begleitend den Dienst im Objekt versehen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle des Personals die übernommenen Aufgaben und deren Durchführung nicht beeinflusst werden und die geschuldete Sollstärke nicht unterschritten wird. Dieses gilt auch, wenn der Auftraggeber aus sachlichen Gründen (z. B. Sicherheitsbedenken, mangelnde Eignung) Einwände gegen den Einsatz einer/es Beschäftigten) erhebt. In diesem Fall wird die vor Ort tätige Einsatzleitung bzw. der benannte Verantwortliche des Sicherheitsdienstleisters unverzüglich informiert, welche im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis dafür Sorge tragen, dass die gemeldete Sicherheitskraft den Dienst umgehend beendet. Ausschließlich bei Gefahr im Verzug ist der Auftraggeber berechtigt, selbst tätig zu werden. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen innerhalb derselben Schicht, im Regelfall innerhalb von drei Stunden, zur Ersatzgestellung mit ausreichend eingewiesenen und gleichwertigen Kräften verpflichtet. Alle Änderungen vor Einsatzbeginn und während des Einsatzes sind unverzüglich dem Hauptamt mitzuteilen. Für die als Personalreserve vorgesehenen Stammkräfte gilt die unter Ziffer 7 Buchstabe a) beschriebene Verpflichtung. Alle Sicherheitskräfte der Personalreserve müssen vor Ersteinsatz über eine Freigabe des zuständigen Landratsamtes verfügen, welche dem Hauptamt im Vorfeld zuzuleiten ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "3._Leistungsbeschreibung.pdf"ab 7. Allgemeines c.) Unterauftragnehmer fortfolgend.
Interne Kennung: AV20B584-EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Weilheim i.OB
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schongau
Postleitzahl: 86956
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt am 01.04.2024 und wird für die Dauer von zwei Jahren bis zum 31.03.2026 geschlossen, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Er endet spätestens zum 31.03.2028. Einer weiteren Kündigung bedarf es hierzu nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt. Preis-Gewichtung = max. 50 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität des vorgelegten Konzepts "Sicherheitsdientsleistung" = max. 30 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität des vorgelegten Konzepts "Personaleinsatz" = max. 20 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Weilheim-Schongau
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Weilheim-Schongau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Registrierungsnummer: DE 128 378 230
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Stadt: Weilheim i.OB
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fb. Z 11.13 Vergaben und Beschaffungen
Telefon: +49 8816811734
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: +498921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b00a1276-b9c3-4b49-acac-35db2cdfc935 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2024 16:04:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 223757-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2024