1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Werbenutzungsrechte für die Errichtung und den Betrieb von Werbesäulen in München
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München als Konzessionsgeber sucht einen Vertragspartner, der das exklusive Recht erhält, an den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Standorten Werbesäulen (City-Light-Säulen und Digitale Säulen) gegen Festpacht auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu errichten und zu betreiben. Hinsichtlich der konkreten Konzessionsinhalte wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie den zwischen dem ausgewählten Konzessionär und der LHM abzuschließenden Werbenutzungsvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 105a0281-2f44-4ff5-888b-042e0d2bcffb
Interne Kennung: AV207E10-EU
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Konzessionsgeber vergibt den Auftrag im Wege eines einstufigen Verfahrens nach § 153 GWB i.V.m. § 12 KonzVgV mit einem Vorbehalt auf Verhandlungen. Das Konzessionsvergabeverfahren beginnt mit einer Angebotsphase, in der sich alle interessierten Unternehmen mit einem Angebot um die ausgeschriebene Konzession bewerben können. Während der Angebotsphase haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Konzessionsgeber die fristgerecht eingegangenen Angebote gemäß dem in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Vorgehen. In einem nächsten Schritt werden die Angebote derjenigen Bieter, die ein – ggf. nach erfolgter Nachforderung - formal und inhaltlich vollständiges Angebot abgegeben und die erfolgreich ihre Eignung nachgewiesen haben, durch die Stadtgestaltungskommission des Konzessionsgebers hinsichtlich des angebotenen Designs und der baulichen Gestaltung geprüft und bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Konzession bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Angebote müssen daher vollständig, bedingungsfrei und bindend sein. Die Bieter müssen damit rechnen, dass der Werbenutzungsvertrag und die Leistungsbeschreibung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen zum Tragen kommen. Für den Fall, dass aus Sicht des Konzessionsgebers Bedarf zu Verhandlungen über die Angebotsinhalte besteht, behält sich der Konzessionsgeber das Recht vor, diejenigen geeigneten Bieter, die nach dem Ergebnis der Angebotsprüfung ein grundsätzlich wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungsgesprächen einzuladen. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Angebots Verhandlungspunkte aufzuzeigen. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind aber allein die Mindestanforderungen an die Leistung und die Zuschlagskriterien. Der Konzessionsgeber kann die Verhandlungen nach seinem Ermessen frei gestalten, soweit der nachfolgend beschriebene Gestaltungsrahmen eingehalten wird. Der Konzessionsgeber kann auch auf Verhandlungsgespräche verzichten, und die Bieter ohne vorherige Verhandlungen zur Überarbeitung ihrer Angebote auffordern. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren bei Bedarf in verschiedenen aufeinander folgenden Verhandlungsphasen abzuwickeln. Bei Bedarf kann der Konzessionsgeber dazu weitere Verhandlungsrunden durchführen. Entscheidet sich der Konzessionsgeber, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, so fordert er die Bieter erneut zur Verhandlung auf – ggf. unter Übermittlung angepasster Vergabeunterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich ferner vor, Inhalte des Erstangebots und/oder Ergebnisse vorangegangener Verhandlungsrunden in der Aufforderung zur Abgabe des überarbeiteten Angebots festzuschreiben. Von diesen festgeschriebenen Inhalten darf das finale bzw. überarbeitete Angebot nicht negativ abweichen, indem der Bieter darin z.B. eine schlechtere Leistung oder niedrigere Pachten anbietet. Der Konzessionsgeber teilt den Bietern den Abschluss der Verhandlungen mit und fordert sie zur finalen Angebotsabgabe auf. Sie haben dann die Möglichkeit, die Inhalte ihres Erstangebots bzw. Folgeangebots nochmals auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche zu überarbeiten und anzupassen. Die finalen Angebote werden dann nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Werbenutzungsrechte für die Errichtung und den Betrieb von Werbesäulen in München
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München als Konzessionsgeber sucht einen Vertragspartner, der das exklusive Recht erhält, an den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Standorten Werbesäulen (City-Light-Säulen und Digitale Säulen) gegen Festpacht auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu errichten und zu betreiben. Hinsichtlich der konkreten Konzessionsinhalte wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie den zwischen dem ausgewählten Konzessionär und der LHM abzuschließenden Werbenutzungsvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung: AV207E10-EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Landeshauptstadt München behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit im Einvernehmen mit dem Konzessionär bis zu 40 weitere Standorte in den vorliegenden Vertrag zu den im Vertrag festgelegten Konditionen aufzunehmen. Die Landeshauptstadt München wird dem Konzessionär diese weiteren Standorte mit angemessener Vorlaufzeit anbieten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann einvernehmlich einmalig um bis zu sechs Monate verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Berücksichtigung des Energieverbrauchs der Werbesäulen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufs- und Handelsregister
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Bieterunternehmens einerseits und gesondert davon den Jahresumsatz mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) vorzulegen. Außerdem ist jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Als Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz von 10 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten für die zur Durchführung der Konzession vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über mit dem Konzessionsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der Außenwerbung zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzleistungen, die kumulativ - Außenwerbung auf kommunalem Grund, - auf Basis eines Konzessionsvertrages mit vergleichbaren Werbeträgern (z.B. Litfaßsäulen, CLS oder Digitale Säulen), - mit vergleichbarer Größenordnung (Anzahl an Werbeträgern), - mit einer Kommune oder einer kommunal beherrschten Gesellschaft, - Aufbau und Betrieb der Werbeträger zum Gegenstand hatten/haben. Bei den genannten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit. Die genannten Mindestanforderungen müssen nicht zwingend durch eine einzige Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ durch mehrere Referenzen abgedeckt werden. Die Mindestanforderungen können somit durch bis zu fünf einzelne Referenzen zusammen abgedeckt sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für den Nachweis aller Mindestanforderungen Referenzen vorweisen kann. Für die Angaben ist ausschließlich das den Vergabeunterlagen als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jahres-Gesamtfestpacht
Beschreibung: Als erstes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen Jahres-Gesamtfestpacht mit einer Gewichtung von 55 % in die Angebotswertung ein. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Preisblatt angegebenen Jahres-Festpacht je Werbesäule. Dabei wird zu Wertungszwecken davon ausgegangen, dass weiterhin 150 Standorte belegt werden können. Die Bieter haben die Möglichkeit, neben einer Festpacht für City-Light-Säulen auch eine gesonderte Festpacht für digitale Säulen anzubieten. Eine Pflicht zum Angebot von digitalen Säulen besteht jedoch nicht.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
Fester Wert (insgesamt): 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Jahresenergieverbrauch der Werbesäulen
Beschreibung: Als zweites Zuschlagskriterium fließt der Jahres-Gesamtenergieverbrauch der vom Bieter angebotenen Werbesäulen mit einer Gewichtung von 20% in die Angebotswertung mit ein. Der Bieter haben in ihrem Angebot aussagekräftige Angaben zum Jahres-Energieverbrauch der für den Einsatz vorgesehenen Werbesäulen (ggf. gesondert nach CLS und Digitalen Säulen) in Kilowattstunden (kWh) zu machen. Maßgeblich ist der Jahresenergieverbrauch bei einem Betrieb 365/24/7. Die Angaben sind durch geeignete Nachweise (z. B. Herstellerangaben) zu verifizieren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Fester Wert (insgesamt): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gestaltung der Werbesäulen
Beschreibung: Als drittes Zuschlagskriterium fließt die Gestaltung der Werbesäulen mit einer Gewichtung von 15% in die Angebotswertung ein. Die Bewertung erfolgt durch die Stadtgestaltungskommission. Die Bieter haben dazu mit Ihrem Angebot Fotos / Bilder sowie vermasste Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100 der für die Errichtung vorgesehenen Werbesäulen (jeweils CLS und ggf. digitale Säule) einzureichen. Außerdem sind Angaben über farbliche Gestaltung (unter Nennung der RAL-Töne oder anderer üblicher Farbskalen) zu machen. Die Art und Beschaffenheit der Werbesäulen sowie deren technische Ausstattung sind zu beschreiben. Die Bieter haben Ihr Angebot in der Sitzung der Stadtgestaltungskommission persönlich vorzustellen und für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Fester Wert (insgesamt): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Verhinderung von diskriminierender und sexistischer Werbung und redaktioneller Inhalte
Beschreibung: Als viertes Zuschlagskriterium fließt das Bieterkonzept zur Verhinderung von diskriminierenden und sexistischen Werbeinhalten und redaktionellen Inhalten mit einer Gewichtung von 10% in die Angebotswertung mit ein. Die Bieter haben dazu mit Ihrem Angebot im Rahmen eines Konzeptes darzustellen, wie sie die Einhaltung und Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen sicherstellen werden. Das eingereichte Bieterkonzept wird wesentlicher Vertragsinhalt werden. Der Umfang des Konzeptes darf 10 DIN A4-Seiten bei Schriftgröße 11 Arial nicht überschreiten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/05/2024 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Konzessionär übergibt als Sicherheit für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Ansprüche aus der Abrechnung und Schadensersatz spätestens 60 Tage nach Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrags eine bis zum 31.12.2037 (ein Jahr nach Vertragsende) befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, das die Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B erfüllt.
Frist für den Eingang der Angebote: 07/06/2024 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Konzessionsgeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, - wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. - Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Abteilung: Referat für Arbeit und Wirtschaft
Postanschrift: Herzog-Wilhelm-Str. 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8923300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8522b7c-20aa-48b9-a130-89ed00a6eeae - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 11:53:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 208547-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2024