1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs
Beschreibung: Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs als Gesamtvergabe. Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe gegen eine losweise Vergabe sprechen. Die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: adc83845-10e5-4798-ba9d-6c1be856a97f
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48480000 Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation, 42961300 Fahrzeugortungssystem, 42933000 Verkaufsautomaten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schrannenstr. 3
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage 3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise_AVV-VHGS-FSD erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs
Beschreibung: Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beauftragung von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs als Gesamtvergabe. Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe gegen eine losweise Vergabe sprechen. Die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: E15636362
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48480000 Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation, 42961300 Fahrzeugortungssystem, 42933000 Verkaufsautomaten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsverzeichnis 4040_Leistungsverzeichnis_AVV_VHGS-FSD_v1.0.xlsx
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schrannenstr. 3
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen .
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 der Bewerbungsunterlagen (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise_AVV-VHGS-FSD) auszufüllen. Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: 1.2.2.1 Spezifischer Jahresumsatz Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Vertriebshintergrundsystem und Fahrscheindrucker) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 2 Mio. EUR p.a. netto. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf den spezifischen Mindestjahresumsatz ist das Formblatt 2.2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen. 1.2.2.2 Haftpflichtversicherung Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt 2.2.2 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: 1.2.3.1 Referenzen Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das vom Bieter anzugebende Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung): (a) Mindestens 2 Referenz(en) über ein mandantenfähiges Vertriebshintergrundsystem mit min. 3 Mandanten (b) Mindestens 2 Referenz(en) zum Einsatz von Bordrechnern/Fahrscheindruckern in Bussen (c) Mindestens 2 Referenz(en) über ein System bestehend aus Vertriebshintergrundsystem, Bordrechnern/Fahrscheindruckern und deren ITCS-Anbindung Ein Referenzprojekt kann auch als Nachweis für mehrere der geforderten Referenzen dienen. Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter 2.3.1 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen. 1.2.3.2 Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausführung der Leistungen Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen nach ISO9001 nachweisen. Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Qualität und Nachhaltigkeit ist das Formblatt 2.3.2 der Bewerbungsunterlage auszufüllen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Weitere Anmerkungen:
Beschreibung: Der Bieter hat zum vorläufigen Nachweis der Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) sowie des Nichtvorliegens der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe die Datei „3010_Bewerbungsunterlagen und Nachweise_AVV-VHGS-FSD“ (im Folgenden kurz „Bewerbungsunterlage“) vollständig auszufüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Bewerbungsunterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist die Bewerbungsunterlage darüber hinaus auch von den Unternehmen vorzulegen, die dem Bieter ihre Kapazitäten (Eignung) zur Verfügung stellen. Weiterhin muss der Bieter im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Vordruck für eine solche Erklärung ist als Datei „3020_Verpflichtungserklärung_AVV-VHGS-FSD“ beigefügt. Im elektronischen Angebot entfällt das Unterschriftserfordernis. Der erfolgreiche Bieter hat jedoch vor der Zuschlagserteilung in jedem Fall den unterschriebenen Nachweis dem Auftraggeber vorzulegen. Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 ist es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Dies stellt somit einen Ausschlussgrund für die Vergabe dar. Zum vorläufigen Nachweis, dass die Ausschlussgründe nach der o.a. Verordnung nicht vorliegen, ist Formblatt 1.10 der Bewerbungsunterlagen (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise_AVV-VHGS-FSD) auszufüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Angebotspreis (Investitions- und Instandhaltungs-/Pflegekosten): Gewichtung: 60 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfüllungsgrad Lastenheft: Gewichtung: 40%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 10:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die gegenständliche Ausschreibung betrifft die Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beauftragung von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs als Gesamtvergabe. Der Rahmenvertrag endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den Wert des Rahmenvertrages erreicht, spätestens jedoch 7 Jahre nach Erteilung des Zuschlages auf den Rahmenvertrag. Die Höchst-Abrufmenge lautet 150 Fahrscheindrucker. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf eine Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme neuer Linienbündel im AVV-Regionalbusverkehr wird eine längere Vertragslaufzeit als sinnvoll betrachtet. Wird vereinfacht davon ausgegangen, dass alle Neuverträge mit BR/FSD aus dem AVV-Rahmenvertrag ausgestattet werden, so zeigt sich, dass bis Ende der Standard-Rahmenvertragslaufzeit von 4 Jahren lediglich ein Potential von 109 neuen Geräten vorhanden ist. Bei einer leicht verlängerten Laufzeit von 6 Jahren käme bereits ein Potential von 171 Geräte in Frage, bei 7 Jahren Laufzeit sogar ein Potential von 200 Geräten. Prozentual gesehen ist das Potential von ggf. abgerufenen BR/FSD daher bei einer Vertragslaufzeit von 7 Jahren am größten. Vor diesem Hintergrund wird die Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben.
Zusätzlich erfasste Erwerber: Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung sind: - Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg - GVG Gersthofer Verkehrsgesellschaft mbH, Flotowstr. 10, 86368 Gersthofen - AVV-Regionalbusunternehmen, mit welchen zum Zeitpunkt des Abrufs ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Regionalbusleistungen im AVV mit den zuständigen Aufgabenträgern/AVV GmbH besteht.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Schwaben, Vergabekammer Südbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Registrierungsnummer: USt-ID-Nr: DE127472581
Postanschrift: Schrannenstr.3
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: 004982134377100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE09031800660
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: 0049 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Frist für den Eingang der Angebote: 29.04.2024, 10:00 Uhr Datum der Angebotsöffnung: 29.04.2024, 10:15 Uhr
Änderung der Auftragsunterlagen am: 03/04/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fe90dc0-00b8-4338-bd61-fe44a750392d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2024 10:55:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 202553-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/04/2024