1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk Oberfranken
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof
Beschreibung: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof.
Kennung des Verfahrens: 531883f4-3a22-4fcc-9f33-a007dcf71ce2
Interne Kennung: SWO-Bau 2023-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Studentenwerk Oberfranken Schützenstraße
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95028
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHF6N
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof
Beschreibung: Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim muss mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments für Studierende aufweisen und Außenstellplätze in ausreichender Zahl (Stellplatz-Schlüssel: genau 1/5, mathematisch gerundet auf keine Nachkommastelle). Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studierendenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof. Der Baupreis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit"). Der Baupreis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz"). Achtung: Es handelt sich um einen steuerfreien Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude. Der anzuwendende Umsatzsteuerparagraph ist § 4 Nr. 9a UStG. Dieser besagt: Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studierendenwohnheims mit mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments mit einer Größe von 20 m² bis maximal 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Hof auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeit-punkt der Abnahme. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien - Wirtschaftlichkeit; - Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen; - Attraktivität der Gestaltung der Zimmer; bei gleicher Gewichtung. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem 31.08.2026 erfolgen.
Interne Kennung: SWO-Bau 2023-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Studentenwerk Oberfranken Schützenstraße
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95028
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen Projektleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter insbesondere zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)). b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem stellvertretenden Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen stellvertretenden Projektleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)). c) Der Bauleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI als Bauleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem Bauleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI für die Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen Bauleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des Bauleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen (Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) in dem Vergabeverfahren setzt sich zusammen aus dem fünffach "angebotenen Preis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten" in EUR (brutto) gemäß Ziffer 2.1 der Anlage 803 addiert mit dem einfach "angebotenen Preis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten" in EUR (brutto).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studentenwerk Oberfranken
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Riedel Bau AG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 579 500,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: yes
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof.
Datum des Vertragsabschlusses: 29/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk Oberfranken
Registrierungsnummer: DE 132367647
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95447
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Telefon: +49 921552-387
Fax: +49 921555-999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531-277
Fax: +49 981531-837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Riedel Bau AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE223241866
Postanschrift: Silbersteinstr. 4
Stadt: Schweinfurt
Postleitzahl: 97424
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Kreisfreie Stadt (DE262)
Land: Deutschland
Telefon: 09721 676-0
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a70374b-6db3-4374-a63b-c1cab1f15445 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2024 10:09:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 196788-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/04/2024