1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SWM Services GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte
Beschreibung: Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.
Kennung des Verfahrens: 37be7454-b84f-4a5f-93fb-aa66ef08ffd2
Interne Kennung: SV-KTR-230615-002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte - Los 1: Client HW
Beschreibung: Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.
Interne Kennung: SV-KTR-230615-002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWM Services GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte - Los 2: Mobile Endgeräte
Beschreibung: Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.
Interne Kennung: SV-KTR-230615-002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWM Services GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SWM Services GmbH
Registrierungsnummer: DE813863509
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Karin Treiner
Telefon: +49 89 2361-4747
Fax: +49 89 2361-704747
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
Registrierungsnummer: DE186262134
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089-45712-0
Fax: 089-45712-333
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c08b7f26-24c1-4126-ad1c-6f47ab672706 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 171892-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/03/2024