5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beginn: Mit Zuschlagserteilung nach Ende des Ausschreibungsverfahrens › Ablauf: 01.01.2026, 12:00 Uhr › Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerber-gemeinschaft und/ oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen. (1) Eigenerklärung (Vordruck 1 im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber/ Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft). (2) Eigenerklärung (Vordruck 2a und 2b im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Ebenso ist eine Eigenerklärung zur 5k Verordnung (EU) abzugeben. (3) Eigenerklärung über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Aufsichtsbehörde eines anderen EU/ EWR-Staats. (4) Eigenerklärung (Vordruck 7 im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 – des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verpflichtet hat. oder dass Unternehmen das mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 – erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nicht unterschreitet. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/3969c319-0fe3-4663-b40a-5f3895eba63e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/ oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen: (1) Eigenerklärung zum Rating einer Ratingagentur. Der Bewerber/ das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht einen Nachweis zum Rating des Versicherers mit mindestens S&P Global mit „A-“ oder Moody´s mit „A3“ oder Fitch mit „A-“ oder vergleichbar ein. Der Nachweis der Vergleichbarkeit erfolgt durch den Bewerber. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/3969c319-0fe3-4663-b40a-5f3895eba63e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung (Vordruck 4 im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/ das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen ein. Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen: a) Kurztitel der Referenz b) Name des referenzgebenden öffentlichen Auftraggebers c) Name der Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (mind. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) d) Zeitraum der erbrachten Leistung in Monaten, Beginn und ggfs. Ende e) Angaben zu erbrachten Leistungsanteilen (Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, wer die Leistung erbracht hat): Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn ein Bezug mit den zu vergebenden Leistungen, insbesondere zur Art der Leistung besteht. Mindeststandards: · mindestens [Betrag gelöscht] EUR Versicherungssumme · Versicherungsdauer mindestens 1 Jahr zwischen 2019 und 2023 Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers unberücksichtigt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/3969c319-0fe3-4663-b40a-5f3895eba63e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 75
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung mit maximal 450 Punkten | Gewichtung = 45,00 % Der Bewertungspreis ist der Brutto-Jahresbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) und wird dem Preisblatt entnommen. Der niedrigste Bewertungspreis erhält 450 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten nach der Formel: 450 : Bewertungspreis des Bieters x günstigster Bewertungspreis im Verhältnis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Zuschlagskriterium „Leistung“ wird mit 45,00 % und das Zuschlagskriterium „Service“ wird mit 10,00 % berücksichtigt. Es ist zwischen den zwingenden Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und dem gewünschten Leistungsumfang (Bewertungskriterien – B-Kriterien) zu unterscheiden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut