1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung Steuerverfahren
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die dauerhafte Überlassung einer Standardsoftware in Form einer Stadtlizenz für eine schnittstellengebundene Veranlagungslösung zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von vier Steuerarten anfallen.
Kennung des Verfahrens: 61a5c808-1c2b-4248-8927-bcd801edc592
Interne Kennung: VGSt3-Z42-2024-0002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 071 097,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: **** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 15.04.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt München (LHM), als öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemäß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart "Offenes und Nicht Offenes Verfahren" anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Die Auftraggeberin kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begründeten Ausnahmefällen Aufträge durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. Die auszuschreibende Leistung basiert zwar auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe der Landeshauptstadt München eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern werden, d.h. Anpassung der bestehenden Produkte an die fachlichen Anforderungen der Auftraggeberin, soweit diese nicht im "Standard" vorhanden sind. Die damit ggf. notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch die Auftraggeberin im Rahmen der Leistungsbeschreibung i.V.m. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die aufzustellenden Ausführungsbedingungen können vorab nicht abschließend bestimmt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie eine Teleservicevereinbarung zwischen der Auftraggeberin und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und der Teleservicevereinbarung können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Dievvorgebrachten Umstaende lassen in der Konsequenz nur einvVerhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Die AG ist sich des Umstands bewusst, dass sie als oeffentliche AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulaessig, wenn wirtschaftliche oder technische Gruende dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die weiteren Leistungen (u.a. Schaffung der Schnittstellen, Pflegeleistungen, Herbeifuehrung der Betriebsbereitschaft inkl. Anpassungen, Schulungen und Unterstuetzungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgefuehrt werden, welches auch die Software anbietet. Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmoeglich machen. Auch eine Losaufteilung in Fachlose hinsichtlich der Software selbst, also die Aufteilung in die vier verschiedenen Steuerarten (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer) ist aufgrund steigender Anzahl umzusetzender Schnittstellen, unterschiedlicher Systemoberflaechen im Tagesbetrieb und divergenter Releasplanungen und Releasezyklen aus Sicht der AG damit nicht möglich. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhaengigen Teillosen ist daher nicht moeglich. **** Geschaetzter Wert: Bei dem unter 2.1.3 und 5.1.5 dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Gesamtwert des Auftrags, inklusive aller Optionen und Vertragsverlaengerungen. Dieser Wert entspricht nicht dem vergaberechtlichen Auftragswert gemaeß § 3 VgV. **** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Modernisierung Steuerverfahren
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer schnittstellengebundenen Veranlagungslösung für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungsteuer anfallen. Die Veranlagungslösung wird im Folgenden auch VFV (Veranlagungsfachverfahren) genannt. Für die Veranlagungslösung ist eine Stadtlizenz (für eine unbegrenzte Anzahl an Nutzern der LHM) anzubieten. Folgende Leistungsgegenstände sind vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen: a) Bereitstellung eines schnittstellengebundenen VFV mit folgenden Hauptkomponenten: - Gewerbesteuerveranlagung - Grundsteuerveranlagung - Hundesteuerveranlagung - Zweitwohnungsteuerveranlagung b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des VFV an die Anforderungen der Auftraggeberin (AG) gemäß Leistungsbeschreibung c)Anbindung der notwendigen Schnittstellen zum SAP MKRw. Insbesondere sind hierbei folgende zu nennen: - Zentrales Geschäftspartnermangement - Forderungen - Zahlungsdaten d) Anbindung der notwendigen weiteren Schnittstellen. Hierbei sind folgende zu nennen: Intern: - Identity Provider - Document-Management-System (DMS) - Einwohnermeldewesen - Druckanbindung - Formularserver - AdressService Extern: - Elster (Bayerisches Landesamt für Steuern) e) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems: - Verantwortung für die Installation und Konfiguration der VFV bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in der Infrastruktur der AG - Unterstützung der Installation und Konfiguration auf sämtlichen Umgebungen (z.B. Test-, Migrations-, Produktiv- und Schulungsumgebungen) auch vor Ort bei der AG - Integration in die vorhandene Systemlandschaft der AG, sowohl des serverseitigen Anteils in der Infrastruktur von it@M (zentraler IT-Dienstleister der LHM) als auch des clientseitigen Anteils in der Stadtkämmerei - Inbetriebnahme der Schnittstellen (extern und intern) - Test und Fehlerbehebung der VFV und deren Schnittstellen - Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei der Umsetzung der IT-sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen - Unterstützung der Einführung (Go-Live, Early-Life Support) f) Datenmigration: Migration der kompletten Fachverfahrensdaten und Wiedervorlagedaten aus den bisherigen vier Steuerverfahren in die neuen VFV. Diese Tätigkeit erfordert zwingend zeitweise eine Unterstützung vor Ort (it@M und Stadtkämmerei) und umfasst schwerpunktmäßig: - Erstellung eines Migrationskonzepts - Erstellung einer Mapping-Tabelle auf Feldebene zwischen den Fachverfahrensdatenmodellen der bisherigen vier Steuerverfahren und den neuen VFV - Automatisierte Migration der Daten - Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration - Ablöse der Alt-Verfahren g) Schulung und Schulungsvorbereitung: Vor-Ort-Schulung und Remote-Schulungen der ca. 200 Fachanwender*innen in Stadtkämmerei als auch der ca. 40 Fach- und technischen Administrator*innen bei it@M und der Abteilung Geschäftsprozess- und Anforderungsmanagement (GPAM) der Stadtkämmerei. h) Service und Wartung: Die Systemserviceleistungen für das VFV beginnen erst nach Abnahme des Gesamtsystems durch die AG, wobei bereits alle Anpassungen und Erweiterungen durch den AN umgesetzt sein müssen und laufen fünf Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Diese Systemserviceleistungen werden durch die AG gesondert vergütet. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der AN alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch die AG von sich aus zur Verfügung stellen. i) Projektleitung und Einführungsunterstützung während der Projektphase: Der Anbieter stellt eine Projektleitung, die in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der LHM das Projekt plant und steuert. j) Dokumentationen für die jeweiligen VFV: Fachkonzept, Migrationskonzept, Systemspezifikation, Betriebshandbuch, Administrationshandbuch, Anwenderhandbuch für das angepasste Verfahren. Der AN verpflichtet sich, die Dokumentation am Ende des Projekts auf den aktuellen Stand zu bringen Optionale Komponenten k) Dienstleistungskontingent vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Das Dienstleistungskontingent ist für die Projektlaufzeit anzubieten und umfasst 180 Personentage ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn während der Projektlaufzeit unvorhergesehene Erweiterungen notwendig werden oder grundlegende Anforderungsänderungen auftreten. l) Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit: Das Dienstleistungskontingent umfasst 50 Personentage pro Jahr ohne Anspruch auf Abnahme. Das Kontigent ist anzubieten für die Zeit nach Projektabschluss. Die Zeit endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen laut Abschnitt 1.2 lit. h) oder mit Kündigung durch die AG. m) Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit: Sollten die Systemserviceleistungen durch die AG um weitere 60 Monate verlängert werden (optionale Leistung), endet das Dienstleistungskontingent mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung durch die AG. n) Produkterweiterung/-anpassung während der Projektphase oder Vertragslaufzeit: Eine weitere örtliche Aufwandssteuer soll realisiert werden, falls der Stadtrat die Einführung dieser Steuer beschließt. In diesem Fall soll eine neue Steuerart mit allen notwendigen Einstellungs- und Testtätigkeiten umgesetzt werden. o) Dienstleistungskontingent Einführungsunterstützung vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Diese Option wird gezogen, wenn aufgrund umfangreicherer Anpassungen zusätzliche bzw. länger benötigte Projektleitung und Einführungsunterstützung erforderlich wird. Seitens Auftraggeberin ist es möglich, dass hierfür Aufwände in Höhe bis zu 180 Personentage anfallen können.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Komponenten Optionales Dienstleistungskontingent vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Das Dienstleistungskontingent ist für die Projektlaufzeit anzubieten und umfasst 180 Personentage ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn während der Projektlaufzeit unvorhergesehene Erweiterungen notwendig werden oder grundlegende Anforderungsänderungen auftreten. Optionales Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Das Dienstleistungskontingent umfasst 50 Personentage pro Jahr ohne Anspruch auf Abnahme. Das Kontigent ist anzubieten für die Zeit nach Projektabschluss. Die Zeit endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen laut Abschnitt 1.2 lit. h) oder mit Kündigung durch die AG. Optionales Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Sollten die Systemserviceleistungen durch die AG um weitere 60 Monate verlängert werden (optionale Leistung), endet das Dienstleistungskontingent mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung durch die AG. Optionale Produkterweiterung/-anpassung während der Projektphase oder Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Eine weitere örtliche Aufwandssteuer soll realisiert werden, falls der Stadtrat die Einführung dieser Steuer beschließt. In diesem Fall soll eine neue Steuerart mit allen notwendigen Einstellungs- und Testtätigkeiten umgesetzt werden. Optionales Dienstleistungskontingent Einführungsunterstützung vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Dieses Dienstleistungskontingent ist anzubieten ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn aufgrund umfangreicherer Anpassungen zusätzliche bzw. länger benötigte Projektleitung und Einführungsunterstützung erforderlich wird. Seitens Auftraggeberin ist es möglich, dass hierfür Aufwände in Höhe bis zu 180 Personentage anfallen können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 120 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit von 120 Monaten beinhaltet die Möglichkeit der Vertragsverlängerung von eimalig 60 Monaten.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 071 097,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0366fdc0-d0a2-43fa-953d-9ee093f94c67 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/03/2024 13:34:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 160109-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2024