2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70200000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. (Ausschlusskriterium) ** Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) ** Vorzulegen mit dem Angebot.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Nachweis zu den §§ 123, 124 GWB ist vorzulegen: (Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt:) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als Kopie (vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. // Vorzulegen mit dem Angebot.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg für die Eignung wird die Vorlage eines Nachweises "Immobilienverwalter" nach § 34c GewO oder alternativ die Nachholung der Schulung (Vorlage der Bescheinigung nach Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten, je nach verfügbarem Termin IHK) verlangt. Der Nachweis ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.