2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Postleitzahl: 87435
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 29.03.2024 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 28.03.2024 zur Ortsbesichtigung anmeldet: Die Kontaktdaten des Ansprechpartner vom Bedarfsträger finden Sie im Formblatt"01.01._Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig VgV". Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: [ Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A ] - Beschreibung: [Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahltatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen. ] -- - Beschreibung: [Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oderfakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfallaufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. (Ausschlusskriterium) ** Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben sämtliche Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.] -- - Beschreibung: [Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014,zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrundnach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument"03.2_Eigenerklärung RUS", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) ** Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen. -- - Beschreibung: [Schutzerklärung Scientology: Das Dokument "Schutzerklärung Scientology" enthält Bedingungen für die Erfüllung des Vertrags. Die „Schutzerklärung Scientology“ ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.]-- - Beschreibung: [(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Als Nachweis zu den §§ 123, 124GWB ist vorzulegen: (Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt:) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als Kopie (vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. // Vorzulegen nicht mit dem Angebot (!),sondern erst nach separater Aufforderung durch die Zentralen Vergabestelle vom/für: 1.Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer,4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte.] -- Beschreibung: [(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Als Nachweis zu den §§ 123, 124GWB ist vorzulegen: (Soweit eine Beitragspflicht besteht) Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Sozialversicherungen(en) als Kopie(vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. //Vorzulegen nicht mit dem Angebot (!), sondern erst nach separater Aufforderung durch die Zentralen Vergabestelle vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.)alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.)eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte.] - - Beschreibung : [(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Als Nachweis zu den §§ 123, 124GWB ist vorzulegen: (Soweit Mitgliedschaft verpflichtend) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft als Kopie (vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. // Vorzulegen nicht mit dem Angebot(!), sondern erst nach separater Aufforderung durch die Zentralen Vergabestelle vom/für: 1.Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer,4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte.]
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.* Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular" Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular" Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". * Das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.