Deutschland – Beseitigung von verseuchtem Boden – Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung

142591-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung von verseuchtem Boden – Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung
OJ S 49/2024 08/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung
Beschreibung: Entsorgungsleistungen i.R.d. Kerosinschadensanierung der TUM Garching
Kennung des Verfahrens: 484b4f12-6cef-4ab8-b5dd-1a0831605c3f
Interne Kennung: 012/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Garching
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0HB33 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ E-Mail: support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP 4) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 3). 5) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 3). Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist bis zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 3) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach der in der Auftragsbekanntmachung genannten Fragefrist zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 3) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die erforderlichen Entsorgungs-/Verwertungsleistungen, die im Rahmen der Sanierung durch Bodenaustausch des im Jahr 2021 aufgetretenen Kerosinschadens auf dem Gelände der TUM Garching erfolgen. Die Art der Entsorgung / Verwertung bleibt dem AN überlassen. Von Seiten des AG wäre als Art der Verwertung eine mikrobiologische Off-site-Behandlung des mit Kerosin verunreinigten Bodenmaterials erwünscht, wird aber nicht zwingend vorgegeben. Die Bauleistungen zur Sanierung der verunreinigten Bereiche werden separat ausgeschrieben. Die Lage des zu sanierenden Bereiches kann den den Vergabeunterlagen beigefügten Anlagen 1 und 2 zum LV entnommen werden. Aufgrund der Fehlfunktion einer Kraftstoffpumpe traten nach vorliegenden Informationen zwischen 5.000 und 5.500 Liter Kerosin aus und drangen in den Untergrund ein. Im Rahmen der Erkundungen zur Abgrenzung des Schadensausmaßes wurden in der ungesättigten und der gesättigten Bodenzone Schadstoffbelastung an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) von im Durchschnitt 3.500 mg/kg bis 6.300 mg/kg (maximal bis zu 13.000 mg/kg ) ermittelt. An leichtflüchtigen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) wurden bis zu 230 mg/kg nachgewiesen. Es ist daher folglich aufgrund der hohen Belastung des Aushubmaterials mit größeren Chargen gefährlichen Abfalls zu rechnen, die mittels elektronischem Nachweisverfahren (eANV) zu entsorgen sind. Die Erstellung des eANV erfolgt durch die TUM in Garching. Alle erforderlichen Daten (z.B. Beförderernummer/ Entsorger mit behördlicher Nummer) sind der TUM zu übermitteln. Insgesamt fallen ca. 4.000 m3 an Aushubmaterial im Rahmen der Erdarbeiten an. Davon entfallen ca. 3.000 m3 auf verunreinigtes Bodenmaterial und ca. 1.000 m3 auf nicht verunreinigtes Material.
Interne Kennung: 012/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Garching
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB 4. Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen 5. Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Beschreibung: Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Zertifikat von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens - [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden - [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden - [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als vorstehend genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Versicherungssummen anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Entsorgung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen des Bieters/des oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Beschreibung: Eigenerklärung über genau drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Entsorgung jeweils mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des Auftragswerts, - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Entsorgung, b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2021 geendet haben). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Anhang B an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang B verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0HB33/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0HB33
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/03/2024 10:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Universität München
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Registrierungsnummer: 09-1512029-07
Postanschrift: Arcisstraße 21  
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 89 28955100
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f2acca42-e499-4ce0-a2d6-61f3d07056d8-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Angebotsfrist wird bis 27.03.2024, 10:00 Uhr verlängert. Die Angebotsöffnung wird auf 27.03.2024, 10:05 Uhr verschoben.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird bis 27.03.2024, 10:00 Uhr verlängert. Die Angebotsöffnung wird auf 27.03.2024, 10:05 Uhr verschoben.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 44b71281-48de-410b-a5fa-cbc138649681 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2024 12:48:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 142591-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/03/2024

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Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
Hollenbach
Hollfeld
Holzgünz
Holzheim
Holzkirchen
Horgau
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Huglfing
Hunderdorf
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Ichenhausen
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Igensdorf
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Illesheim
Illschwang
Ilmmünster
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
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Inzell
Iphofen
Ippesheim
Irchenrieth
Irschenberg
Isen
Ismaning
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Jandelsbrunn
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Jetzendorf
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Karlstein am Main
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Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kelheim Schäfflerstraße
Kemnath
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Kiefersfelden
Kinding
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Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
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Kirchhaslach
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Kraiburg am Inn
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Pfaffenhofen an der Ilm
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Pfreimd
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Pommersfelden
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Postmünster
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Rimbach (Oberpfalz)
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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Rottendorf
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