5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsbezeichnung: „Architektin / Architekt“ „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforde-rungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Be-rufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Führt ein Teilnehmer alle der genannten Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) allein oder mit fest angestellten Mitarbeitern, ist er als Einzelbewerber teilnahmeberechtigt. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt und Landschafts-architekt erforderlich. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerberge-meinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwie-gend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Der Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsur-kunde als Architekt, etc.) ist hochzuladen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung
Beschreibung: online über Website der Verfahrensbetreuung wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros
Beschreibung: alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben on-line über Bewerbererklärung)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Beschreibung: Angaben online über Bewerbererklärung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten.
Beschreibung: Qualifiziert sind die Teilnehmer, die ein Referenzprojekt der Gebäudeplanung (Kategorie A) und ein Referenzprojekt der Freianlagenplanung (Kategorie B) der nachweisen können. Bei den Referenzpro-jekte kann es sich um dasselbe Projekt handeln. Qualifizieren sich mehr als 15 Teilnehmer, entscheidet das Los. Nachzuweisende Referenzen: Kategorie A: Gebäudeplanung Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Nichtwohngebäude“ Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto Angabe BGF: mind. 400 m² Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.12.2013 bis 31.12.2023 Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Kategorie B: Freianlagenplanung Referenzprojekt „Neubau oder Sanierung Freianlage/Platzanlage“ Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 2 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4 kann übersprungen werden) Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI Baukosten KG 500: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Übergabe Freianlage/Platzanlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.12.2013 bis 31.12.2023 Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebauliches und architektonisches Konzept - Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts - Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts Nutzungskonzept und Funktionalität Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Baukonstruktion und Materialität
BeschreibungDas Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter/-innen Friedrich Bär, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt und Stadtplaner, Nürnberg Uwe Bellm, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Heidelberg Dea Ecker, Dipl.-Ing., Freie Architektin, Heidelberg Fred Gresens, Dr.-Ing., Architekt, Hohberg, Bezirksvorsitzender Architektenkammer Südbaden Ursula Hochrein, Dipl.-Ing. (FH), Freie Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, München, Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen Rainer Hofmann, Dipl.-Ing., Freier Architekt und Stadtplaner, München Uta Stock-Gruber, Dipl.-Ing, Freie Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Buch am Er-lbach, Sachpreisrichter/-innen Bürgermeisterin Karina Fischer, Gemeinde Eggenthal Maria Rohrmayer, Vertreterin Gemeinderat Erwin Hofmann, Vertreter Gemeinderat Thomas Osterrieder, Vertreter Gemeinderat, Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen Thorsten Haug, Vertreter Gemeinderat Jörg Ghanbari, Vertreter Gemeinderat Jürgen Krumm; Vertreter Gemeinderat
Wert des Preises: 12 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 35.000 € (netto) zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Wert des Preises: 9 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 35.000 € (netto) zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Wert des Preises: 7 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 35.000 € (netto) zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Wert des Preises: 6 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 35.000 € (netto) zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/03/2024 16:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Page 7/8 Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer