2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Untermeitingen
Postleitzahl: 86836
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) aber in dem Zeitraum vom 04.03.2024 bis spätestens 15.03.2024 besichtigt werden. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie , dass dieses Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Zentrale Vergabestelle überprüft daher gem. § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben sämtliche Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Einer Vorlage bedarf es hier aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Einer Vorlage bedarf es hier aber nur auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden daher gem. § 57 Abs. 1 Var. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle überprüft in der Folge gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Die Eignungskriterien sowie die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.***** Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.***** Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird im Übrigen auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe mittels des Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.