Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Peter Brückner, Architekt, Stadtplaner, Tirschenreuth (FP), Margareta Rothe, Landschaftsarchitektin, München (FP), Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut (FP), Rolf-Peter Klar, Architekt, Leiter Abt. Städtebau, Regierung von Niederbayern (FP), Michael Leidl, Architekt, Hirschbach (FP), Marianne Mang, Architektin, Ingolstadt (FP), Michael Nadler, Architekt, Landshut (FP), Christian Kirchberger, Architekt, Regensburg (ständ. anw. stellv. FP), Josef Artmann, Erster Bürgermeister, Tittling (SP), Jürgen Pünner, Marktgemeinderat, Tittling (SP), Bernhard Grum, Marktgemeinderat, Tittling (SP), Robert Koller, Marktgemeinderat, Tittling (SP), Roswitha Toso, Marktgemeinderätin, Tittling (SP), Lorena Mindl, Leiterin Bauamt Technik, Tittling (SP), Andreas Fenzl, Geschäftsleiter Verwaltungsgemeinschaft Tittling (ständ. anw. stellv. SP)
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Köberl Döringer Architekten, Passau; Helga Sammer, Landschaftsarchitektin, Oswald-Riedlhütte
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARGE Neumeier Architekten PartGmbH, Tittling mit M. Hartinger, Architekt, Berlin; Michael Stegmeier Büro Landschafter, Passau
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Reiter-Hahne Architekten + Beratende Ingenieure PartG mbB, Passau; Garnhartner + Schober + Spörl Landschaftsarchitekten, Deggendorf
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARGE SSP Planung GmbH, Waldkirchen mit lakritz architekten stadtplaner PartGmbB, Passau; FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Stöger + Kölbl Architekten GmbH, Schönberg; raum + zeit Landschaftsarchitekten, Landshut
Wert des Preises: 16 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 64.000 € netto zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Bearbeitungshonorar je TN(=4.Rang)) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Wert des Preises: 9 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Wert des Preises: 6 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Wert des Preises: 1 600,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.