1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Tosca Softwarepflege und Subscription
Beschreibung: Verlängerung der Softwarepflege und Subscription für die in der Qualitätssicherung beim Landesamt für Finanzen im Einsatz befindliche Testmanagement- und Automatisierungskomponente Tosca. Der Auftragswert umfasst 417.949,- EUR zzgl. USt. (basierend auf einer Laufzeit von 4 Jahren).
Kennung des Verfahrens: 020b9bed-1944-4a3e-a808-090d77c1c540
Interne Kennung: O 1080/2023.34-1-37
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch, da nach sorgfältiger Abwägung und in der Gesamtschau betrachtet die Regelungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt sind. Die Software wird in der Qualitätssicherung konsequent eingesetzt und erfüllt die Anforderungen, welche mit dem heterogenen Entwicklungsumfeld am LfF einhergehen an ein Testtool, nach wie vor umfassend und am besten. Der Wechsel zu einer anderen Software zur Testautomatisierung würde mit nicht verhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten und Problemen einhergehen, welche in der Folge auf den Entwicklungsprozess der jeweiligen Anwendung nicht vertretbare Auswirkungen hätte. Da zudem eine Migration der Testfallportfolios nicht möglich ist, müssten diese mit hohem Aufwand neu erstellt, angelegt und angepasst werden. Aus den vorgenannten Gründen kommt somit auch für den weiteren Einsatz als Testtool nur die Testsuite Tosca in Betracht, ein Wechsel zu einem anderen Produkt wäre wie erläutert aus wirtschaftlichen, technischen und fachlichen Gründen nicht geboten (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tosca Softwarepflege und Subscription
Beschreibung: Verlängerung der Softwarepflege und Subscription für die in der Qualitätssicherung beim Landesamt für Finanzen im Einsatz befindliche Testmanagement- und Automatisierungskomponente Tosca. Der Auftragswert umfasst 417.949,- EUR zzgl. USt. (basierend auf einer Laufzeit von 4 Jahren).
Interne Kennung: O 1080/2023.34-1-37
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 417 949,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 50% - Qualität 50%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfache Richtwertmethode
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, siehe Nr. 8.1.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch, da nach sorgfältiger Abwägung und in der Gesamtschau betrachtet die Regelungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt sind. Die Software wird in der Qualitätssicherung konsequent eingesetzt und erfüllt die Anforderungen, welche mit dem heterogenen Entwicklungsumfeld am LfF einhergehen an ein Testtool, nach wie vor umfassend und am besten. Der Wechsel zu einer anderen Software zur Testautomatisierung würde mit nicht verhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten und Problemen einhergehen, welche in der Folge auf den Entwicklungsprozess der jeweiligen Anwendung nicht vertretbare Auswirkungen hätte. Da zudem eine Migration der Testfallportfolios nicht möglich ist, müssten diese mit hohem Aufwand neu erstellt, angelegt und angepasst werden. Aus den vorgenannten Gründen kommt somit auch für den weiteren Einsatz als Testtool nur die Testsuite Tosca in Betracht, ein Wechsel zu einem anderen Produkt wäre wie erläutert aus wirtschaftlichen, technischen und fachlichen Gründen nicht geboten (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg
Registrierungsnummer: +49 941 5044 3506
Abteilung: 3G - Geschäftsstelle Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstr. 7
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: +49 941 50443506
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 531277
Fax: +49 981 531837
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2cbc4d31-ea64-44a2-abef-81396c7e453b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2024 10:45:52 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 120183-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2024