1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Nandlstadt
Beschreibung: Zwischen dem ZRF und dem BRK besteht eine Vereinbarung vom 05.11.2007 / 06.11.2007 über die Durchführung des Rettungsdienstes (im Folgenden: Durchführungsvertrag). Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes an mehreren Standorten im Rettungsdienstbereich des ZRF. Seit Vertragsschluss sind bislang sechs Änderungsvereinbarungen zur Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Regelung geschlossen worden. Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juli 2023 eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Für den Standort Nandlstadt wird dazu vom INM eine Ausweitung des Stellplatzes zu einer Rettungswache empfohlen. Auf S. 3 der Detailanalyse wird ausgeführt: „Für den Versorgungsbereich Moosburg wird empfohlen, die Dienstzeiten des Stellplatzes Nandlstadt zu einer Rettungswache auszuweiten. Dies entspricht einer RTW-Vorhaltungsausweitung um 38 Wochenstunden. Dadurch werden temporäre Distanzprobleme in den Gemeinden Nandlstadt und Hörgertshausen insbesondere in den Nachtstunden behoben. Ergänzend kommt es zu einer Entlastung der Rettungsmittel des Versorgungsbereichs Freising, da die Gemeinde Attenkirchen durch diesen Standort auch in den Nachtstunden rettungsdienstlich versorgt werden kann.“ Das BRK hält am Standort Nandlstadt derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 130 Stunden vor. Die Erhöhung der Vorhaltung auf 168 Wochenstunden soll durch die vorliegende siebte Änderungsvereinbarung umgesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: 2e5feade-e0d2-47f8-a634-22bed180b8ba
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Andere
other - Die vorliegende Vertragsänderung unterliegt den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (insb. Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG). Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine unmittelbare Anwendung. Für die Auslegung des Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG sind jedoch die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts, speziell der §§ 132, 154 Nr. 3 GWB heranzuziehen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß Art. 19 Abs. 1, 3 des Bayerischen Gesetzes zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst (BayRDG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.01.1998 (GVBl. Seite 10)
Beschreibung: Gegenstand der zu ändernden Konzession ist die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes an mehreren Standorten im Rettungsdienstbereich Erding
Interne Kennung: ZRF/0920.2-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei der hier angegebenen Laufzeit (1.826 Tage = fünf Jahre) handelt es sich um die Grundlaufzeit des vorliegenden Vertrags. Der Vertrag kann nach Ablauf der Grundlaufzeit von fünf Jahren mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Wird nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Geltungsdauer des Vertrages um jeweils weitere fünf Jahre. Eine Kündigung ist bislang nicht erfolgt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 826 Tag
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgericht München
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
7. Änderung
Abschnittskennung: 63968-2022
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Vorhalteerhöhung wurde durch das Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) im Rahmen seiner Detailanalyse empfohlen. Die Empfehlung dient dem Zweck, die Versorgungssituation zu verbessern. Die Notwendigkeit der Vorhalteerhöhung konnte wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Höhe bei Vertragsschluss vorhergesehen werden. Denn die Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun die Vorhalteerhöhung erfordern, waren in der Form damals nicht zu antizipieren. Hierzu sowie für die Kostenübernahme durch die Kostenträger bedurfte es vielmehr einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so noch nicht vorlag. Die Begutachtung durch das INM im Rahmen der Detailanalyse, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter diese Maßnahmen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Erding einen unvorhersehbaren Umstand dar.
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juli 2023 eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Für den Standort Nandlstadt wird dazu vom INM eine Ausweitung des Stellplatzes zu einer Rettungswache empfohlen. Das BRK hält am Standort Nandlstadt derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 130 Stunden vor. Die Erhöhung der Vorhaltung auf 168 Wochenstunden soll durch die vorliegende siebte Änderungsvereinbarung umgesetzt werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Alois-Schießl-Platz 2
Stadt: Erding
Postleitzahl: 85345
Land, Gliederung (NUTS): Erding (DE21A)
Land: Deutschland
Telefon: 08122 58 1203
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht München
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Postfach 20 05 43
Stadt: München
Postleitzahl: 80005
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 5143-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts (BRK)
Registrierungsnummer: 1
Stadt: München
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Telefon: 089 92 41 - 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b29819b-75c3-43a0-bb51-daceb1921fa2 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2024 07:49:26 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 111829-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/02/2024