2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331211 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45331210 Installation von Lüftungsanlagen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gelände oberholb der Lehengrin Therme, Thermenallee
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die ausgefüllten Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. b) Während der Angebotsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den Auftraggeber zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber bedient sich bei der Auswertung externer Fachplaner, denen die Angebotsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, einzureichen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf die Angebotsunterlagen auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird, - das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. Das neue Angebot muss vor Ende der Angebotsfrist elektronisch vorliegen, - das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, - das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichtes Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert aufrechtgehalten wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: