2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45315300 Stromversorgungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Osten, Areal der Prinz-Leopold-Kaserne an der Zeißstraße
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Betrugsbekämpfung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Konkurs: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Vergleichsverfahren: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft, dass er nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften veruteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.