1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Rundfunk
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RV zum Kauf von Videoservern und Komponenten des Herstellers EVS Broadcast Equipment S.A.
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Videoservern und Komponenten des Herstellers EVS Broadcast Equipment S.A.
Kennung des Verfahrens: f32fe590-9bcc-4195-99c1-973b9845c150
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32333000 Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bayerischer Rundfunk Rundfunkplatz 1
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: keine
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: RV zum Kauf von Videoservern und Komponenten des Herstellers EVS Broadcast Equipment S.A.
Beschreibung: Die zu schließende Rahmenvereinbarung beinhaltet den Abruf von Videoservern und Komponenten des Herstellers EVS Broadcast Equipment S.A. Die Rahmenvereinbarung soll am 28.02.2024 beginnen. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Sie verlängert sich automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Vereinbarung 6 Monate vor Ablauf per Textform kündigt. Diese Option zur Verlängerung wird kann maximal 2 mal gezogen werden. Bezugsberechtigt sind neben dem Auftraggeber auch folgende Rundfunkanstalten: Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Rundfunk BerlinBrandenburg (RBB) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Das Höchstabnahmevolumen für eine Gesamtlaufzeit von maximal 6 Jahren beträgt 20 Mio Euro inkl. MwSt
Interne Kennung: BR-2023-0035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32333000 Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Im Februar 2023 hat der BR entschieden, mit Firma EVS Broadcast Equipment S.A. eine Rahmenvereinbarung zum Kauf/Abruf von Videoservern und weiteren Komponenten zu schließen. Im Anschluss an die Entscheidung wurden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt. Der Auftrag an Firma EVS Broadcast Equipment S.A. soll nach dem 27.02.2024 erteilt werden Die Rahmenvereinbarung kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung zum Kauf dieser Videoserver und Komponenten des Herstellers EVS Broadcast Equipment konnte nur mit dem Hersteller verhandelt werden. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bayerischer Rundfunk
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerischer Rundfunk
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Rundfunk
Registrierungsnummer: DE212
Abteilung: Zentraleinkauf
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraleinkauf - Vergabemanager
Telefon: +4989590094912
Fax: +4989590023469
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3313940a-9a39-4090-9ab9-46a901da06ac - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2024 14:10:32 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 104796-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2024