1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesgartenschau Tittmoning GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Objektplanungsleistungen Freianlagen - Leistungsphasen 1 bis 8 (stufenweise) für die Landesgartenschau Tittmoning 2026
Beschreibung: Die oberbayrische Stadt Tittmoning plant die Bayerische Landesgartenschau für das Jahr 2026 auszurichten. Nachdem die Kommune kurzfristig als Ausrichter eingesprungen ist, haben Planung und Umsetzung der nötigen Maßnahmen in relativ kurzer Zeit zu erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 81cf5c0a-04fa-4e41-99f6-aa2c7f200f7d
Interne Kennung: LTG_OPL_Freianlagen_777.0001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung des Stadtrats für die Realisierung der Landesgartenschau 2026 im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Planungs- und Bauleistungen für die Landesgartenschau 2026 rechtzeitig erbracht werden müssen, ist die Beschleunigung dieses offenen Verfahrens erforderlich. HINWEIS: Der Auftraggeber legt daher fest, dass er keine fehlenden, unvollständigen und fehlerhaften (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen nachfordern wird. Fehlende, unvollständige und fehlerhafte (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen können daher zum Ausschluss des Angebots führen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Tittmoning Stadtplatz 1
Stadt: Tittmoning
Postleitzahl: 84529
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 028 344,71 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHEJ9
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanungsleistungen Freianlagen - Leistungsphasen 1 bis 8 (stufenweise) für die Landesgartenschau Tittmoning 2026
Beschreibung: Die oberbayrische Stadt Tittmoning mit knapp 5900 Einwohnern liegt direkt an der Grenze zu Österreich am Ufer der Salzach. Die historische Stadt plant die Bayerische Landesgartenschau für das Jahr 2026 auszurichten. Nachdem die ursprünglich für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 vorgesehene Kommune abgesagt hat, ist die Kommune kurzfristig als Ausrichter eingesprungen. Dadurch hat sich für alle Beteiligten der Zeitraum für Planung und Umsetzung stark verkürzt. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Tittmoning existiert bereits ein Konzept [Anlage 803], das zur Umsetzung kommen soll. Das Konzept umfasst im Wesentlichen die Entwicklung und Vernetzung von Grünflächen im Stadtgebiet, dem zentralen Stadtplatz und der unmittelbaren Umgebung unter dem Motto "Wasser verbindet" als Ausstellungsflächen der Bayerischen Landesgartenschau 2026. In diesem Konzept sind Maßnahmen für 14 voneinander getrennte Teilflächen im gesamten Stadtbereich vorgesehen. Darunter sind Maßnahmen, wie die Umgestaltung des historischen Stadtplatzes, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Burg, Gestaltung des Stadtgrabens sowie die Offenlegung von Bächen.
Interne Kennung: LTG_OPL_Freianlagen_777.0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3.1.1 Die Beauftragung der Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise wie folgt: a) Beauftragungsstufe 1: - Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung, - Leistungsphase 2 - Vorplanung, b) Beauftragungsstufe 2: - Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung, - Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung, - Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung, - Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe, - Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe, - Leistungsphase 8 - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation, Die in den einzelnen Beauftragungsstufen und Leistungsbildern zu erbringenden Leistungen umfassen dabei die zur Erzielung des werkvertraglichen Erfolgs erforderlichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI. Soweit zur Erreichung des Werkerfolgs Leistungen erforderlich werden, die bei Vertragsschluss nicht aus dem Konzept (Anlage 2) erkennbar waren, sind diese vom AN ebenfalls zu erbringen, wofür der AN gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 5. erhält (Rechtsgrundverweis). 3.1.2 Mit dem Vertragsschluss überträgt der AG dem AN zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1. 3.1.3 Die weitere Beauftragungsstufe 2 kann vom AG ganz oder teilweise gegenüber dem AN durch Mitteilung in gesetzlicher Textform abgerufen / beauftragt werden, die der AN dann auszuführen hat. Mit Zugang des Abrufs erstreckt sich dieser Vertrag auch auf die weiteren Leistungen zu den hier vereinbarten Bedingungen. Der AG kann den Abruf auf Teilleistungen einzelner Beauftragungsstufen, insbesondere auf einzelne Leistungsphasen der HOAI, oder auch einzelne Bauteile und Leistungen beschränken. Hierbei sind auch nach einem zunächst teilweisen Abruf weitere (Teil-)Abrufe möglich, bis die Grenze der in Ziffer 3.1.1 lit. b) beschriebenen Leistungen erreicht ist. Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Entgegennahme von Leistungen aus einer noch nicht förmlich beauftragten nachfolgenden Beauftragungsstufe durch den AG noch keine Anschlussbeauftragung der Beauftragungsstufe insgesamt beinhaltet. 3.1.4 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 sowie einzelner Leistungen besteht nicht. Wird der AN nicht mit weiteren Leistungen beauftragt, so stehen ihm weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Gleiches gilt für etwaige Preisanpassungsrechte. § 313 BGB bleibt von all dem unberührt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Tittmoning Stadtplatz 1
Stadt: Tittmoning
Postleitzahl: 84529
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/02/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag verlängert sich jeweils um sechs (6) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von acht (8) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotener Pauschalpreis (netto)
Beschreibung: Alle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Pauschalpreises (netto) verglichen und bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters anhand je eines (1) persönlichen vergleichbaren Referenzprojekts.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesgartenschau Tittmoning GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesgartenschau Tittmoning GmbH
Registrierungsnummer: 08683-700720
Postanschrift: Stadtplatz 1
Stadt: Tittmoning
Postleitzahl: 84529
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsführung
Telefon: +49 8683700 720
Fax: +49 8683700 730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a228e2be-ee4d-4d63-8dc4-f9bae5742768 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/02/2024 09:07:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 101755-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 35/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2024