5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Studierendenwohnanlage Lange Point (Weihenstephan III) Lange Point 1-35
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz): - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 121,- EUR (netto) - Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat jeweils eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen verlangen, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis darf am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 1 - Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung: Los 1: Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 600.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_01 "Jahresumsatz - Los 1" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 2 - Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung: Los 2: Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 8, ausgenommen LPH 4), der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 8, ausgenommen LPH 4). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_02 "Jahresumsatz - Los 2" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 3 - Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung: Los 3: Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 8) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 600.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 8). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_03 "Jahresumsatz - Los 3" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 1 - Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: Los 1: 1. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5, einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5; o zu informatorischen Zwecken ist anzugeben, ob bei diesem unternehmensbezogenen Referenzprojekt auch die LPH 6, 7, 8 und 9 durch den Referenznehmer erbracht wurden. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5, mindestens 300.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Hinweis Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 2 - Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: Los 2: 1. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte in den LPH 2 bis 8 (ausgenommen LPH 4) über früher ausgeführte Fachplanerleistungen in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8 (ausgenommen LPH 4); - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8 (ausgenommen LPH 4), mindestens 100.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Hinweis Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 3 - Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: Los 3: 1. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte in den LPH 2 bis 8 über früher ausgeführte Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS), LPH 2 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8, mindestens 400.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Hinweis Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206_03 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 3" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/02/2024 10:01:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat hierfür die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. 2. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für die Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR