Deutschland – Vermittlungsschränke – AS BY ÜT-Schränke 2024

86004-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Vermittlungsschränke – AS BY ÜT-Schränke 2024
OJ S 29/2024 09/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: AS BY ÜT-Schränke 2024
Beschreibung: Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung, Konfektionierung, Vor-Ort-Aufbau und Inbetriebnahme von IT-Schränken sowie weiterer Ausstattung in Form von sog. Übertragungstechnik-Schränken (ÜT-Schränke) in folgenden Kategorien: Indoor-ÜT-Schrank für die Aufstellung im Innenbereich, Outdoor-ÜT-Schrank für die Aufstellung im Außenbereich, Indoor-Ergänzungsschrank für die Aufstellung im Innenbereich, Outdoor-Ergänzungsschrank für die Aufstellung im Außenbereich.
Kennung des Verfahrens: e16ee094-25df-41b2-872b-92b01a163518
Interne Kennung: 124-8010-01/24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots oder eines verbindlichen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Der Auftraggebe behält sich dabei (analog § 17 Abs. 11 VgV) ausdrücklich vor, die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Abgabe verbindlicher Erstangebote aufzufordern und den Auftrag auf Basis der Erstangebote zu vergeben, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/ Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem Erstangebot einzureichen. Sofern der Auftraggeber den Auftrag nicht bereits auf Basis verbindlicher Erstangebote erteilt, wird dieser im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchführen. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt - sofern der Auftrag nicht bereits auf Grundlage verbindlicher Erstangebote vergeben wurde - die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32543000 Vermittlungsschränke
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Freistaat Bayern  
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer an unterschiedlichen Standorten im gesamten Landesgebiet des Freistaats Bayern zu erbringen. Die Koordinierung der auftragsgegenständlichen Leistungen erfolgt dabei vom zuständigen Bedarfsträger, der Autorisierten Stelle Digitalfunk - Bayern (AS BY) mit Sitz in Königsbrunn.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 600 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DB5HBD8 1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. 2) Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). 3) Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen: 4) Vordruck 9: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber): Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5) Vordruck 10: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV (Unterauftragnehmer): Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 6) Vordruck 11: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber): Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. 7) Vordruck 12: Scientology-Schutzerklärung (Bewerber): Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung). 8) Vordruck 13: Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer): Eigenerklärung jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung). 9) Vordruck 14: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: AS BY ÜT-Schränke 2024
Beschreibung: ÜT-Schränke dienen der Aufnahme der zum Betrieb des Schrankes erforderlichen Technikkomponenten sowie der landeseigenen Komponenten der Übertragungstechnik (ÜT) des Freistaates Bayern, wie beispielsweise Router, Netzabschlussgeräte für Festnetzverbindungen oder Richtfunkausstattung (Indoor Unit, IDU). "Ergänzungsschränke" sind Schränke, die den ÜT-Schränken entsprechen, jedoch weitgehend ohne Konfektionierung ausgestattet sind. Der Auftragnehmer muss diese ÜT-Schränke für die Unterbringung landeseigener Übertragungstechnik gemäß den Vorgaben des Auftraggebers mit bestimmten Komponenten vorausstatten, beispielsweise Stromversorgung (48 V DC-USV mit Batterie-Backup), technischen Anschlussleisten, Klimatisierung, etc. ("Konfektionierung"). Die Lieferung und der einsatzbezogene Einbau dieser Komponenten sowie Aufbau, Montage, Installation und Inbetriebnahme vor Ort ist ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands und somit vom Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer muss die ÜT-Schränke dabei an die jeweiligen Standorte des Auftraggebers in ganz Bayern liefern, montieren, installieren, in Betrieb nehmen (d.h. den ÜT-Schrank vollumfänglich so aktivieren, dass alle Komponenten in Betrieb sind, die Klimatisierung funktioniert, Funktionsprüfungen durchgeführt und dokumentiert sind (ohne ÜT/Überwachungseinbindung) und betriebsbereit fertigstellen sowie abnahmereif an den Auftraggeber übergeben. Der Auftragnehmer muss hierbei u.a. berücksichtigen, dass diese Standorte teilweise schwierig (z. B. nicht über ausgebaute Straßen) zu erreichen sind (z. B. alpine Standorte, Betriebsraum im Fernmeldeturm). In der Konstruktion des ÜT-Schranks ist das bereits zu berücksichtigen (Zerlegbarkeit).
Interne Kennung: 124-8010-01/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32543000 Vermittlungsschränke
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Freistaat Bayern  
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer an unterschiedlichen Standorten im gesamten Landesgebiet des Freistaats Bayern zu erbringen. Die Koordinierung der auftragsgegenständlichen Leistungen erfolgt dabei vom zuständigen Bedarfsträger, der Autorisierten Stelle Digitalfunk - Bayern (AS BY) mit Sitz in Königsbrunn.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages von vier (4) Jahren die einseitige, dreimalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sieben (7) Jahren zu verlängern (4+1+1+1).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu sieben (7) Jahren, sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von [Betrag gelöscht] Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit erreichen des v.g. Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vordruck 5: Nachweis der Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme- und Bewerbungsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein (Vordruck 5).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vordruck 6: Eigenerklärung Umsatz (Bewerber)
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens vier (4) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung) (Vordruck 6). Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt (Vordruck 6). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 6) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vordruck 7: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Bewerber)
Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): a) Personenschäden i.H.v. fünf (5) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*), b) Sachschäden i.H.v. fünf (5) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). (*Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.) Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind g: durch ihn gerechtfertigt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vordruck 7a: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Unterauftragnehmer)
Beschreibung: Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): a) Personenschäden i.H.v. fünf (5) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*), b) Sachschäden i.H.v. fünf (5) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifachmaximiert*) (*Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.) Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7a) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vordruck 8: Darstellung der Referenzen
Beschreibung: Nr. 1: Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung von jeweils mindestens 100 für den Referenzauftraggeber individuell konfektionierter IT-Schränke (Indoor/Outdoor), wobei der Innenausbau mindestens die Bereiche interne Gleich- und Wechselstromversorgung sowie Schranküberwachung umfassen muss (Mindestanforderung). (Vordruck 8 - Referenz Nr. 1) Nr. 2: Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung von mindestens 50 Outdoor-IT-Schränken. Die Referenz muss nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Dazu muss die Referenz mindestens die nachfolgenden, kumulativ zu erfüllenden Kriterien (a) bis d)) (Mindestanforderung) aufweisen: a) Die Outdoor-IT-Schränke müssen mindestens Staub-/Wasserschutz gemäß Standard IP 55 nach IEC 60529 (oder gleichwertig) aufweisen (Mindestanforderung), b) die Outdoor-IT-Schränke müssen mindestens Widerstandsklasse RC 4 (oder gleichwertig) aufweisen (Mindestanforderung) sowie c) die Outdoor-IT-Schränke müssen mindestens Feuerwiderstandsklasse F30 (oder gleichwertig aufweisen) (Mindestanforderung) und d) die Outdoor-IT-Schränke müssen über ein elektronisches Code-Schließsystem verfügen (Mindestanforderung). Nr. 3: Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung, den Ausbau, die Installation und die Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 IT-Schränken (Indoor/Outdoor). Die Referenz muss nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Dazu muss die Referenz mindestens die nachfolgenden, kumulativ zu erfüllenden Kriterien (a) bis c)) (Mindestanforderung) aufweisen: a) Vor-Ort-Installation der IT-Schränke (Mindestanforderung), b) Verlegen und Zertifizierungsmessung von CAT 7 Kabeln (Mindestanforderung) und c) Anschluss der IT-Schränke an Überwachungssysteme (Mindestanforderung). Die Anforderungen der Referenzen Nr. 1 bis Nr. 3 (Vordruck 8) können dabei ebenfalls im Rahmen eines Referenzprojekts erfüllt werden. D.h. es ist zulässig auf den Vordruck für die Beschreibung von Referenz Nr. 1, auf den Vordruck für die Beschreibung von Referenz Nr. 2, auf den Vordruck von Referenz Nr. 3 jeweils dasselbe Referenzprojekt anzugeben, sofern dieses Referenzprojekt alle dargestellten Mindestanforderungen erfüllt. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018).
Gewichtung (dezimal, genau): 0.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018).
Gewichtung (dezimal, genau): 0.5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB5HBD8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB5HBD8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Das Recht auf Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Auftragnehmer und Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit über sicherheitsüberprüftes Personal verfügen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Falle der Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft haften der Konsortialführer und dessen Konrortialpartner dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen i.S.d. § 421 BGB als Gesamtschuldner.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. Vergabeunterlagen.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Auftrag betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.d. § 103 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. § 14 VSVgV. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige, dreimalige Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sieben (7) Jahren zu verlängern. Die Regellaufzeit i.S.d. § 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV wird damit nicht überschritten.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Registrierungsnummer: 09-0302000-63
Postanschrift: Maillingerstraße 15  
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf - Vergabestelle
Telefon: +498912122876
Fax: +498912123769
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6ab1ece2-df8b-4067-8ee4-59f5420d2081-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Ziff. 2.1 - Abschnitt "Zentrale Elemente des Verfahrens" der Bekanntmachung wird wie folgt neu gefasst: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots oder eines verbindlichen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Der Auftraggebe behält sich dabei (analog § 17 Abs. 11 VgV) ausdrücklich vor, die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Abgabe verbindlicher Erstangebote aufzufordern und den Auftrag auf Basis der Erstangebote zu vergeben, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/ Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem Erstangebot einzureichen. Sofern der Auftraggeber den Auftrag nicht bereits auf Basis verbindlicher Erstangebote erteilt, wird dieser im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchführen. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt - sofern der Auftrag nicht bereits auf Grundlage verbindlicher Erstangebote vergeben wurde - die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2e9697fa-634a-4435-b451-2210d21b9e47 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/02/2024 18:13:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 86004-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 29/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2024

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