Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien

81822-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
OJ S 28/2024 08/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
Beschreibung: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau der Verlängerung der U5-West vom Laimer Platz nach Pasing - Baulos 1 und 2
Kennung des Verfahrens: 557f66df-982c-4838-9dcd-340f15b880a4
Interne Kennung: BauR I-40007-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90732000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80689
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Auf dem Gelände der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der Willibaldstraße steht je Los eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche West für Los 1 und BE-Fläche A für Los 2) zur Verfügung, auf denen das Material zwischengelagert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die BE-Fläche West und die BE-Fläche A vorzugsweise über eine ausgewiesene Logistikroute angefahren werden muss. Die Gesamtzahl an LKW-An- und Abfahrten pro Tag ist je Fläche (BE-Fläche West und BE-Fläche A) auf jeweils ist auf 65 für die gesamte Baumaßnahme beschränkt. Um einen fristgerechten Abtransport gewährleisten zu können, ist daher eine Abstimmung mit dem Altlastenkoordinatoren und den Baufirmen bzw. der örtlichen Bauüberwachungen der beiden Baulose von großer Bedeutung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Angebotes erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. -- Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Eignung aller vom Bieter genannten Nachunternehmern nach Maßgabe der Eignungskriterien dieser Bekanntmachung vor. Es wird insbesondere auf die Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen genannten Unterlagen) verwiesen - die dort genannten Nachweise und Erklärungen sind vollständig vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abtransport von ca. 73.000 t deklariertem Aushub- und Abbruchmaterial sowie die fachgerechte Entsorgung in hierfür zugelassene Anlagen. Für beide Baumaßnahmen (Los 1 und 2) wurde ein Massenmanagement- und -verwertungskonzept (Mavek) erstellt, das auf den Ergebnissen der Baugrundvorerkundung sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen über die geplante Baumaßnahme basiert. Auf dieser Basis erfolgte eine Abschätzung der zu entsorgenden Mengen. Sie sind erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. Die Materialien können, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein. Vor dem Hintergrund der Abfallminimierung wird eine Trennung der unterschiedlich belasteten Materialien durch die Altlastenkoordinatoren (AK) der beiden Lose anhand organoleptischer Kriterien sowie den Erkenntnissen aus den Vorerkundungen durchgeführt. Im Hinblick auf die weitere Entsorgung wird das Material mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 bis größer Z 2) gemäß Leitfaden zu den Eckpunkten - Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: 15.07.2021) - bzw. der Deponie-Verordnung (DepV, Stand: 09.07.2021) eingestuft. Ebenso ist die Entsorgung von Bauschutt gemäß ZTV-wwG StB By 05 und teilweise gemäß Ersatzbaustoffverordnung Gegenstand dieses Vertrages. Es ist zu beachten, dass das zu entsorgende kontaminierte Aushubmaterial aus verschiedenen Bauphasen stammt und daher über den Ausführungszeitraum diskontinuierlich anfällt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass je nach separiertem Aushubmaterial auch Kleinmengen (z. B. nur eine LKW-Fuhre oder Haufwerke kleiner als 25 t) anfallen können, die entsprechend zu verwerten sind. Auf dem Gelände der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der Willibaldstraße steht je Los eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche West für Los 1 und BE-Fläche A für Los 2) zur Verfügung, auf denen das Material zwischengelagert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die BE-Fläche West und die BE-Fläche A vorzugsweise über eine ausgewiesene Logistikroute angefahren werden muss. Die Gesamtzahl an LKW-An- und Abfahrten pro Tag ist je Fläche (BE-Fläche West und BE-Fläche A) auf jeweils ist auf 65 für die gesamte Baumaßnahme beschränkt. Um einen fristgerechten Abtransport gewährleisten zu können, ist daher eine Abstimmung mit dem Altlastenkoordinatoren und den Baufirmen bzw. der örtlichen Bauüberwachungen der beiden Baulose von großer Bedeutung. Der Abruf der ausgeschriebenen Leistungen kann nur erfolgen, wenn die zuständigen Behörden am Abfallentstehungsort (in München: Landesamt für Umwelt und Referat für Klima- und Umweltschutz) keine Bedenken gegen die geplante Art und Weise der Entsorgung anmelden und die jeweiligen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation und zur Klärung auftretender Fragen ist für die Vertragsabwicklung seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner inkl. Stellvertreter zu benennen. Bei Änderungen der Ansprechpartner ist der AG unverzüglich zu informieren. Nach Beauftragung und mit Aufladung des Materials geht das Material in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers über. Bei der Entsorgung des Materials und insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (LAGA - Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit vom 09.02.2021 und Bayerisches Landesamt für Umwelt - Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern) sind die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen zwingend zu beachten.
Interne Kennung: BauR I-40007-2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90732000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80689
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Eigenerklärung, aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. cc) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c AufentHG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. dd) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. ee) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. -- b) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation aa) Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. bb) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. -- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe müssen dieses Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" verwenden, jedoch erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Unterauftragnehmer bzw. sonstige Nachunternehmer müssen das Formblatt "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer" verwenden und ebenfalls erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der o.g. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens je 1,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. € für Vermögensschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). -- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe müssen dieses Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" verwenden, jedoch erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Unterauftragnehmer bzw. sonstige Nachunternehmer müssen das Formblatt "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer" verwenden und ebenfalls erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der o.g. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. -- Bezugnehmend auf die o.g. Berufshaftpflichtversicherung: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt. Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. -- Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung, dass der gemittelte Gesamtjahresumsatz über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2.000.000 € netto für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, beträgt. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt abgeschlossen wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens je 1,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. € für Vermögensschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Abgabe mit dem Angebot 1. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit, dass der Bieter eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit in der Ausführung von abfallwirtschaftlichen Entsorgungsmaßnahmen (Boden und Bauschutt) nachweisen kann. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Leistungsfähigkeit des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen. 2. Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist. Bei einer Bietergemeinschaft muss für jedes Mitglied dieses Zertifikat als Nachweis vorliegen. 3. Vorlage von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen. Alle Referenzen müssen aus dem Tätigkeitsbereich "Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien" stammen. Dabei beurteilt sich die Vergleichbarkeit an den folgenden Kriterien 3.1-3.4: 3.1 Die Leistung wurde nach 2019 begonnen und bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen; wurde die Leistung noch nicht vollständig beendet, so müssen bis zum Ende der Angebotsfrist die Kriterien 3.2-3.4 bereits erfüllt worden sein. 3.2 Das transportierte und entsorgte Material ist Bodenaushub. 3.3 Die transportierte und entsorgte Menge muss mindestens 30.000 t betragen. 3.4 Es müssen mindestens Abfälle der Belastungsklassen Z 1.2 gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen und DK0 gemäß Deponieverordnung entsorgt worden sein. Mindestens 2 Referenzen müssen jeweils alle Kriterien 3.1-3.4 erfüllen, um als vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung gewertet werden zu können. 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden. 5. Erklärung des Bieters, dass er spätestens zu Ausführungsbeginn für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist und über die technische und personelle Ausstattung verfügt, um über das eANV versendete Dokumente digital zu signieren. 6. Angabe des Entsorgungsverfahrens (z. B. Verwertung als Verfüllung/Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, mechanische oder biologische Behandlung, Recycling o. ä.) B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: 1. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer 2. Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. 3. Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege inkl. Eigentümer 4. Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird. 5. Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG 6. Angaben zur Kalkulation --- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe dort die Referenzformblätter) abzugeben. Die in den Formularen verlangten Angaben zu den Referenzen sind zwingend anzugeben. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der o.g. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. -- Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. -- Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage von zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen. Mindestens zwei Referenzen müssen jeweils alle Kriterien 3.1-3.4 erfüllen, um als vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung gewertet werden zu können. Die Kriterien 3.1-3.4 sind: 3.1 Die Leistung wurde nach 2017 begonnen und bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen; wurde die Leistung noch nicht vollständig beendet, so müssen bis zum Ende der Angebotsfrist die Kriterien 3.2-3.4 bereits erfüllt worden sein. 3.2 Das entsorgte Material ist Bodenaushub. 3.3 Die entsorgte Menge muss mindestens 30.000 t betragen. 3.4 Es müssen mindestens Abfälle der Belastungsklassen Z 1.2 gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen und DK0 gemäß Deponieverordnung entsorgt worden sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/03/2024 09:10:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/03/2024 09:10:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 51 SektVO nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/03/2024 09:10:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München, Baureferat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München, Baureferat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Friedensstraße 40  
Stadt: München
Postleitzahl: 81671
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Profil des Erwerbers: https://vergabe.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e3b0e5e-0a53-4f6e-91d3-f45f7c8ce878 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2024 16:40:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 81822-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 28/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/02/2024

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