1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Aufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
    
    
     Beschreibung: Aufstellung und Betrieb einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser und Grundwasser-Reinigung auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS).
    
    
     Kennung des Verfahrens: c1c7d80c-cae9-4da4-adcd-7878eb573f18
    
    
     Interne Kennung: LKB_Altlastensanierung_777.0001
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: ja
    
    
     Begründung des beschleunigten Verfahrens: Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Das gegenständliche Grundstück erfordert ein sofortiges Handeln hinsichtlich der hier gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen. Ein weiteres Abwarten ist unter Anwendung einer längeren Angebotsfrist ist daher nicht angezeigt. HINWEIS: Der Auftraggeber legt daher fest, dass er keine fehlenden, unvollständigen und fehlerhaften (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen nachfordern wird. Fehlende, unvollständige und fehlerhafte (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen können daher zum Ausschluss des Angebots führen.
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733900 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Betriebsgelände der Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG Daimlerweg 5 
     
     
      Stadt: Geretsried
     
     
      Postleitzahl: 82538
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      2.1.3. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 449 940,48 EUR
     
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 495 000,00 EUR
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH42D
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Aufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
    
    
     Beschreibung: Auf dem Betriebsgelände der Fa. Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG (Daimlerweg 5, 82538 Geretsried, Fl.Nr. 111/9 Gemarkung Geretsried) hat eine Galvanik ihren Betrieb eingestellt. Es besteht dort ein Grundwasserschaden. Die bisherige Reinigung des Grundwassers über die betriebliche Abwasserbehandlungsanlage soll äußerst kurzfristig durch eine geeignete Grundwasserreinigungsanlage (Übergangslösung) in einem winterfesten Container ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund beschafft der Auftraggeber Leistungen in Form der Aufstellung und des Betriebs einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS), inklusive Wartung und eines späteren Abbaus der GWR. Die Grenzwerte für eine Versickerung des gereinigten Grundwassers auf dem Betriebsgelände sind die Unterschreitung der Stufe-1-Werte des LfU-Merkblattes 3.8/1 vom 05/2023 [Anlage 811]. Falls keine Versickerung möglich ist, sind bei der Einleitung in den öffentlichen Kanal die Grenzwerte gemäß Leistungsverzeichnis [Anlage 802] zu beachten.
    
    
     Interne Kennung: LKB_Altlastensanierung_777.0001
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733900 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Betriebsgelände der Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG Daimlerweg 5 
     
     
      Stadt: Geretsried
     
     
      Postleitzahl: 82538
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 7
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag verlängert sich jeweils um sechs (6) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monatevor Ablauf der jeweiligen Frist durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Sanierungsmaßnahme dient der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasserressourcen, insbesondere dem Gewässerschutz.
      
      
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
      
       Beschreibung: Erklärung IAO-Kernarbeitsnormen Der Bieter hat zu versichern, den Auftrag nur mit Produkten auszuführen, die unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und- standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden. Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Eigenerklärung abzugeben hat dafür die Anlage 328 "IAO-Kernarbeitsnormen" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
       
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
     
     
      Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
      
      
       Beschreibung: Alle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) verglichen. Den Zuschlag wird (bei fortbestehender Beschaffungsabsicht) auf das Angebot mit dem niedrigsten Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) erteilt. Ist der niedrigste Kalkulatorische Angebotspreis (brutto) auf dem vordersten Rang bei mehreren Bietern identisch, wird mittels Losverfahren entschieden mit (indirekter) notarieller Beteiligung.
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Ausführungskonzept
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret ausführen wird, um bestmöglich; - eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen, um die Anlage dauerhaft zu betreiben und im Falle von Störungen, diese schnellstmöglich zu beheben. (Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); Der Umfang des Ausführungskonzepts darf maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 für die Darstellung des Unterkriteriums betragen. Angaben ab Seite drei (3) des Unterkriteriums bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Ausführungskonzept" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,0 multipliziert und mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Insgesamt können maximal 30 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" entsprechen gleichzeitig den Leistungspunkten für dieses Zuschlagskriterium.
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
     
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
      
       Offizielle Bezeichnung: Züblin Umwelttechnik GmbH
      
      
       Angebot: 
      
      
       Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
      
      
       Wert des Ergebnisses: 40 496,00 EUR
      
      
       Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
      
      
       Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
      
      
       Informationen zum Auftrag: 
       
        Kennung des Auftrags: 
       
       
        Datum des Vertragsabschlusses: 26/01/2024
       
       
        Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
       
       
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
      
      
     
      Statistiken über die strategische Auftragsvergabe: 
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
    
    
     Registrierungsnummer: 09173-LRATOELZ12-39
    
    
     Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 1  
    
    
     Stadt: Bad Tölz
    
    
     Postleitzahl: 83646
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Sachgebiet 31 - Wasser und Boden
    
    
    
     Telefon: +49 80415 050
    
    
     Fax: +49 8041505 303
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    
    
     Registrierungsnummer: DE 811335517
    
    
     Postanschrift: Maximilianstraße 39  
    
    
     Stadt: München
    
    
     Postleitzahl: 80538
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Züblin Umwelttechnik GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
    
    
     Registrierungsnummer: DE 811 264 979
    
    
     Postanschrift: Friedenstraße 52  
    
    
     Stadt: Schwaig
    
    
     Postleitzahl: 90571
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 71[gelöscht]
    
    
     Fax: +49 71[gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      BieterFederführendes Mitglied
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
    
    
     Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 95070f26-66d6-4fbc-871c-69169f9bf4a2 - 01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2024 15:10:09 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 80142-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 07/02/2024