2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89321
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft in dem Zeitraum vom 05.02 - 25.02.2024 besichtigt werden. Nähere Informationen zur (Anmeldung zur) Ortsbesichtigung ist dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie , dass dieses Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! // Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern. Auch hier haben sämtliche Unterauftragnehmer das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See jeweils als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.