Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau

70366-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau
OJ S 24/2024 02/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt a.d.Donau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau
Beschreibung: Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau
Kennung des Verfahrens: 9c12e026-dbb6-4fee-a893-5fc7764c846f
Interne Kennung: 138-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
KonkursInsolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
VergleichsverfahrenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Los 1 betrifft die Beförderung der Schülerinnen und Schüler gemäß Leistungsbeschreibung in den Linien: Linie 1 (Mühlhausen) Linie 3 (Mauern) Linie 4 (Gögging 4) Linie 5 (Gögging 5)
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 35 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung - Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären: - Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. - Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind - Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre - Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar - Angabe des voraussichtlichen Standorts
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: – Anlage 2 Leistungsbeschreibung – Anlage 3 Vertragsurkunde – Anlage 4 Verpflichtungs- und Haftungsfreistellungserklärung – Anlage 5 Anforderungskatalog Fahrzeuge – Anlage 6 Merkblatt Fahrer – Anlage 7 LV Los 1-2 – Anlage 8 LV Los 3 – Anlage 9 Busverzeichnis – Anlage 10 Eigen- und Verpflichtungserklärungen – Anlage 11 Bietergemeinschaft – Anlage 12 VOL/B – Anlage 14 Angebotsschreiben − Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren − Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Neustadt a.d.Donau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neustadt a.d.Donau
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Los 2 betrifft die Beförderung der Schülerinnen und Schüler gemäß Leistungsbeschreibung in der Linie: Linie 2 (Hienheim)
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 35 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung - Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären: - Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. - Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind - Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre - Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar - Angabe des voraussichtlichen Standorts
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: – Anlage 2 Leistungsbeschreibung – Anlage 3 Vertragsurkunde – Anlage 4 Verpflichtungs- und Haftungsfreistellungserklärung – Anlage 5 Anforderungskatalog Fahrzeuge – Anlage 6 Merkblatt Fahrer – Anlage 7 LV Los 1-2 – Anlage 8 LV Los 3 – Anlage 9 Busverzeichnis – Anlage 10 Eigen- und Verpflichtungserklärungen – Anlage 11 Bietergemeinschaft – Anlage 12 VOL/B – Anlage 14 Angebotsschreiben − Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren − Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Neustadt a.d.Donau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neustadt a.d.Donau
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Los 3 betrifft die Beförderung der Schülerinnen und Schüler gemäß Leistungsbeschreibung in den Linien: Los 3: M-Zug (Abensberg, Siegenburg, Train, Kirchdorf, Wildenberg)
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 35 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung - Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären: - Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV). - Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt. - Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. - Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind - Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre - Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar - Angabe des voraussichtlichen Standorts
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2024 10:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: – Anlage 2 Leistungsbeschreibung – Anlage 3 Vertragsurkunde – Anlage 4 Verpflichtungs- und Haftungsfreistellungserklärung – Anlage 5 Anforderungskatalog Fahrzeuge – Anlage 6 Merkblatt Fahrer – Anlage 7 LV Los 1-2 – Anlage 8 LV Los 3 – Anlage 9 Busverzeichnis – Anlage 10 Eigen- und Verpflichtungserklärungen – Anlage 11 Bietergemeinschaft – Anlage 12 VOL/B – Anlage 14 Angebotsschreiben − Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren − Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Neustadt a.d.Donau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neustadt a.d.Donau
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt a.d.Donau
Registrierungsnummer: 12435
Postanschrift: Stadtplatz 1  
Stadt: Neustadt a.d.Donau
Postleitzahl: 93333
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
Telefon: +49 944597170
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 17c4a8ef-4a89-459f-9641-a6aa05e468aa
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c12e026-dbb6-4fee-a893-5fc7764c846f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 09:04:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 70366-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024

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Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
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