5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45213312 Bau von Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45223300 Bau von Parkplätzen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Wartungsleistungen der technischen Anlagen gem. § 5 des Vertragsentwurfs (Vergabeunterlage II.B.3)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München, Elisabeth- Winterhalter Weg 7
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA /HRB Nummer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA /HRB Nummer, Leistungsanteil) (Formblatt Basisinformationen); B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt I.B.5. Unterpunkt B). C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt I.B.5. Unterpunkt C.). D) Nachweis der Gewerbeanmeldung und Nachweis der Eintragung bei der Industrie und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt I.B.5.Unterpunkt D). E) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme (Formblatt I.B.5. Unterpunkt E). F) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt I.B.2) Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Unterpunkt "Eignung zur Berufsausübung", Unterpunkt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Unterpunkt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: G) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt I.B.3). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vor liegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Vervielfältigung und Einreichung der entsprechenden Erklärung Formblatt I.B.5. Unterpunkt B). b) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Vervielfältigung und Einreichung der entsprechenden Erklärung Formblatt I.B.5. Unterpunkt C). c) Nachweis der Gewerbeanmeldung und/ oder Nachweis der Eintragung bei der Industrie und Handelskammer (soweit einschlägig) (Vervielfältigung und Einreichung der entsprechenden Erklärung Einreichung des Nachweises vgl. auch Formblatt I.B.5. Unterpunkt D) d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme (Einreichung des Nachweises vgl. auch Formblatt I.B.5. Unterpunkt E) e) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). H) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 7,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, 1,0 Mio. EUR für reine Vermögensschäden, denen kein Personen oder Sachschaden vorausgegangen ist, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für die Planungsleistungen mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i.H.v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, 1,0 Mio. EUR für reine Vermögensschäden, denen kein Personen oder Sachschaden vorausgegangen ist. Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung und der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 6a EU Nr. 2 a) Alt. 2 VOB/A bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen (vgl. Formblatt I.B.5. Unterpunkt H). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nachweis der ausreichenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen ist. J) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt Bewerberbogen I.B.5. Unterpunkt I) 1.Erklärung über den Gesamtumsatz (im Formblatt Ziffer I) 2. Erklärung über den Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Im Formblatt Ziffer II). Die Angaben zum Umsatz sind NETTO zu machen. a) Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen betreffend Parkhäuser. b) Mindestanforderung: Mindestumsatz im Geschäftsbereich "Bau von Parkhäusern" in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Bauleistungen pro Jahr: 20,0 Mio. EUR (netto). Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Jahresumsatz von EUR 20,0 Mio. (netto) pro Jahr jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsbereich "Bau von Parkhäusern" nachweisen. K) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt I.B.5. Unterpunkt J). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen. L) Nachweis des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt Bewerberbogen I.B.5. Unterpunkt K). Zum Nachweis ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: M) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und/oder Gewerke und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Formblatt I.B.5. Unterpunkt L). 1.) Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen. 2.) Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 3.) Mindestanforderung: Einzureichen sind 3 Referenzen betreffend Bauleistungen, hiervon: a) mindestens eine (1) Referenz betreffend Bauleistungen (Neubau) für allgemeine Hochbauprojekte im schlüsselfertigen Bauen (Definition s.u. Ziffer 4) aus den letzten 5 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019), die vom Teilnehmer als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 300+400) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto) liegen. b) mindestens zwei (2) Referenzen betreffend Bauleistungen (Neubau) betreffend die schlüsselfertige Erstellung (Definition s.u. Ziffer 4) von Parkhäusern mit mindestens 500 Stellplätzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019), die vom Teilnehmer als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist. c) Mindestens bei einem der drei Referenzprojekte, die im Rahmen der Erfüllung der Mindestanforderung angegeben werden, muss eine PV Anlage mit mindestens 200 kWp verwirklicht worden sein. d) Mindestens bei einem der drei Referenzprojekte, die im Rahmen der Erfüllung der Mindestanforderung angegeben werden, müssen mindestens 10 Elektromobilitätsstellplätze verwirklicht worden sein. 4.) Begriffsdefinition "schlüsselfertiges Bauen/schlüsselfertige Erstellung": Die Anforderung "schlüsselfertiges Bauen"/“schlüsselfertige Erstellung“ ist erfüllt, wenn mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) erbracht worden sind. 5.) Für die im Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung einzureichen. Diese muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Auftraggeber (Name und Adresse) und Ansprechpartner, Ausführungszeitraum, Bauwerkskosten, Art der ausgeführten Leistung, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich der abgefragten Besonderheiten der Ausführung (z.B. schlüsselfertiges Bauen, Erfüllung der Anforderung an die PV Anlage, Erfüllung der Anforderung an die Elektromobilitätsstellplätze), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs 6. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die als Referenz anzugebenden Bauleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. 7. Die Referenzen, die im Rahmen der Mindestanforderungen abgefragt werden, dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/ A wird daher nochmals hingewiesen. 8. Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss die jeweilige Mindestanforderung an die Referenz durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder durch eine (gemeinsame) Referenz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. 9. Bitte verwenden Sie für die Angaben das Formblatt Bewerberbogen I.B.5 Unterpunkt M. N) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers: Angabe der der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal (Formblatt Bewerberbogen I.B.5 Unterpunkt N) Mindestanforderung: Nachzuweisen ist eine Mindestanzahl von jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften einschließlich technischem Leitungspersonal für die letzten drei (3) abgeschlosseneren Kalenderjahre: jahresdurchschnittlich 100 Arbeitskräfte einschließlich technischem Leitungspersonal pro Jahr.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
Beschreibung: 1.) Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2.) Auswahlkriterium ist die finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Qualifikation des Bewerbers. 3.) Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand seines gemittelten Gesamtumsatzes der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich "Bau von Parkhäusern" ermittelt. Seine fachliche Qualifikation wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 4.) Der Bewerber hat zunächst (entsprechenden den Angaben zum Umsatz für die vergleichbaren Leistungen im Formblatt Bewerberbogen I.B.5 Unterpunkt I Ziffer II. ) Angaben zu seinem Umsatz für die vergleichbaren Leistungen im Bereich "Bau von Parkhäusern" zu machen. Zudem ist der gemittelten Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich "Bau von Parkhäusern" anzugeben. Die Angaben zum Umsatz sind NETTO zu machen. 4.1) Bewertet wird der gemittelte Gesamtumsatz im Geschäftsbereich "Bau von Parkhäusern" wie folgt: Umsatz größer als 20,0 Mio. EUR (netto) bis 25,0 Mio. EUR (netto): 4 Punkte, Umsatz größer als 25,0 Mio. EUR (netto) bis 30,0 Mio. EUR (netto): 8 Punkte, Umsatz größer als 30,0 Mio. EUR (netto) bis 35,0 Mio. EUR (netto): 12 Punkte , Umsatz größer als 35,0 Mio. EUR (netto) bis 40,0 Mio. EUR (netto): 16 Punkte, Umsatz größer als 40,0 Mio. EUR (netto): 20 Punkte, 4.2.) Der Bewerber kann im Rahmen des Wertungskriteriums daher maximal 20 Punkte erreichen. 4.3.) Der hier abgefragte Umsatz dient der differenzierenden Wertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 2 VOB/A wird hingewiesen. 5.) Zudem werden der Wertung gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A drei (3) Referenzen über vergleichbare Bauleistungen (Neubau) für allgemeine Hochbauprojekte im schlüsselfertigen Bauen in den letzten fünf (5) Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und/oder Gewerke und Projektvolume), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse) zu Grund gelegt. 5.1) Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird daher nochmals hingewiesen. 5.2.) Für die Angaben der zu wertenden Referenzen ist das Formblatt I.B.5. Unterpunkt Q zu verwenden. 5.3) Bewertet werden 3 Referenzprojekte, hiervon: a) eine (1) Referenz betreffend Bauleistungen (Neubau) für allgemeine Hochbauprojekte im schlüsselfertigen Bauen (Definition s.u. Ziffer 5.3 lit. d Ziffer (1) dieses Unterpunkts) aus den letzten 5 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019), die vom Teilnehmer als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist und Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in Höhe von mind. EUR 10,0 Mio. (netto) aufweist - Bauwerkskosten (KGR 300+400) ≥ 50,0 Mio. EUR (netto): max. 10 Punkte; Referenzen mit einem Projektvolumen von weniger als 10,0 Mio. EUR (netto) werden mit 0 Punkten bewertet; - zusätzlich ausgeführter Leistungsumfang LPH 5 betreffend Objektplanungsleistungen gem.§§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI: 5 Punkte b) zwei (2) Referenzen betreffend Bauleistungen (Neubau) betreffend die schlüsselfertige Erstellung (Definition s.u. Ziffer 5.3 lit. d Ziffer (1) dieses Unterpunkts) von Parkhäusern mit mindestens 500 Stellplätzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2019), die vom Teilnehmer als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist - Bauwerkskosten (KGR 300+400) ≥ 30,0 Mio. EUR: max. 10 Punkte, - zusätzlich ausgeführter Leistungsumfang LPH 5 betreffend Objektplanungsleistungen (Neubau) gem. §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI: 5 Punkte , – Anzahl der Stellplätze. Es erfolgt eine abgestufte Wertung: ~ 500 Stellplätze: Erfüllung der Referenzanforderung, keine zusätzlichen Punkte mehr als 500 bis 600 Stellplätze: 2 Punkte, mehr als 600 bis 700 Stellplätze: 4 Punkte, mehr als 700 bis 800 Stellplätze:6 Punkte, mehr als 800 bis 900 Stellplätze: 8 Punkte, mehr als 900 Stellplätze: 10 Punkte , c) Zusatzpunkte (1) Je angegebenem Referenzprojekt können maximal fünf (5) Zusatzpunkte erreicht werden, soweit in dem als Referenz angegebenen Projekt Elektromobilitätsstellplätze verwirklicht worden sind: mehr als 10 bis 15 Elektromobilitätsstellplätze: 1 Punkt, mehr als 15 bis 20 Elektromobilitätsstellplätze: 2 Punkte, mehr als 20 bis 25 Elektromobilitätsstellplätze: 3 Punkte, mehr als 25 bis 30 Elektromobilitätsstellplätze: 4 Punkt, mehr als 30 Elektromobilitätsstellplätze: 5 Punkte. Insgesamt können daher für drei (3) Referenzprojekte max. fünfzehn (15) Zusatzpunkte (3 x 5 Zusatzpunkte) für Elektromobilitätsstellplätze erreicht werden. (2) Je angegebenem Referenzprojekt kann zudem maximal ein (1) weiterer Zusatzpunkt erreicht werden, soweit in dem als Referenz angegebenen Projekt eine PV Anlage mit einer Leistung mehr als 200 kWp verwirklicht worden ist. Insgesamt können daher für drei (3) Referenzprojekte max. drei (3) weitere Zusatzpunkte (3 x 1 Zusatzpunkt) für die Verwirklichung von PV Anlagen erreicht werden. d) Begriffsdefinition (1) „schlüsselfertiges Bauen“/“schlüsselfertige Errichtung“: Die Anforderung „schlüsselfertiges Bauen“/“schlüsselfertige Errichtung“: ist erfüllt, wenn mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) erbracht worden sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden - Hinweise zur Wertung
Beschreibung: 1. Hinweise zur Wertung der Referenzen: a) Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Die als Referenz anzugebenden Bauleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. c) Hat der Bieter keine Planungsleistungen erbracht, so verbleibt das Projekt - bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - in der Wertung. Der Bieter erhält jedoch keine Punkte im Bereich der Planungsleistungen. d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet wer den. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt Bewerberbogen I.B.5 Unterpunkt Q). f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben Formblatt Bewerberbogen I.B.5 Unterpunkt Q .). 2.) Allgemeine Hinweise zur Wertung: Die Verteilung der zu erreichenden Punkte findet wie folgt statt: Umsatz: max. 20 Punkte; Referenz 1: max. 15 Punkte; Referenz 2: max. 25 Punkte; Referenz 3: max. 25 Punkte; Zusatzpunkte Nr. (1) bis (3): max. 18 Zusatzpunkte (max. 15 Punkte + max. 3 Punkte); Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte maximal 103 Punkte (20 Punkte + 15 Punkte + 25 Punkte + 25 Punkte + 15 Punkte + 3 Punkte) erreicht werden. 6. Die geforderten Unterlagen hinsichtlich der objektiven Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 7. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/02/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 217 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatliches Bauamt München 2 - Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Staatliches Bauamt München 2 - Vergabestelle