1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung Mammographiegerät
Beschreibung: Ersatzbeschaffung eines volldigitalen Mammographie-Geräts für klinische Routineuntersuchungen. Das aktuell bestehende Mammographie-Gerät wurde im Mai 2010 am Universitätsklinikum Würzburg installiert und steht seit diesem Zeitpunkt zur Patientenversorgung zur Verfügung. Die üblichen Einsatzzeiten sind tagsüber von Montag bis Freitag. Aufgrund des Betriebsalters und der Beanspruchung des Systems soll dies durch ein neues Modell ersetzt werden. Bei Notwendigkeit von parallel stattfindenden Untersuchungen an zwei Geräten, kann das Aufkommen an Untersuchungen auch nicht durch ein anderes, bestehendes Mammographie-Gerät kompensiert werden. Neben der unmittelbaren Anwendung zu diagnostischen Zwecken an der Patientin selber, soll das beantragte Gerät auch im perioperativen Setting des Brustzentrums der Universitätsfrauenklinik zur präoperativen Drahtmarkierung und intraoperativen Präparateradiographie, sowie zur Tomosynthese-gesteuerten Vakuumbiopsie genutzt werden. Die Option zur Kontrastmittel-gestützten Mammographie trägt der Weiterentwicklung der konventionellradiologischen Mammadiagnostik Rechnung und ermöglicht auch Patienten mit Kontraindikationen für eine MRT der Brust eine Kontrastmittel-gestützte Untersuchung. Durch Integration aktueller technischer Neuentwicklungen, wird es möglich sein das diagnostische und therapeutische Spektrum am Klinikum zu erweitern sowie bei dem besonders strahlensensiblen Organ der Brust eine optimierte Reduktion der Strahlendosis zu erreichen.
Kennung des Verfahrens: 0fcf4aa5-7da0-4f1b-863e-d7f059b957b5
Interne Kennung: EU2023/030
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111650 Mammografie-Ausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: EU2023/030
Beschreibung: Beschaffung Mammographiegerät gem. getätigten Angaben
Interne Kennung: Mammographiegerät
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111650 Mammografie-Ausrüstung
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-anteTransparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 304 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das neue Mammographiegerät soll in der täglichen klinischen Praxis nicht nur vollwertig auf dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden, sondern insbesondere auch das diagnostische Spektrum erweitern. An dem weiterhin bestehenden zweiten Mammograhiegerät ist die Tomosynthese lediglich mit einem engen Winkel von 15° möglich; dies lässt zwar eine verbesserte Beurteilung im Vergleich zur konventionellen Mammographie (FFDM) zu, jedoch bleiben erfahrungsgemäß einige Befunde weiterhin partiell überlagert. Das System von Siemens bietet mit der Weitwinkel-Tomosynthese von 50° eine deutlich verbesserte räumliche Auflösung in der z-Achse (Tiefenausflösung), wodurch morphologische Beschreibungskriterien besser evaluiert werden können. Dies wäre bei einem alternativen Gerät nicht der Fall, welches ebenfalls mit einem kleinen Winkel arbeitet. Ein derartiger Benefit in der Detailgenauigkeit kommt auch bei Interventionen zu Gute. Es ist zu erwarten, dass die bessere Darstellung subtiler Befunde mit der Weitwinkel-Tomosynthese auch im Rahmen einer Biopsie oder präoperativen Markierung von Relevanz ist, um zügig und mit möglichst geringer zusätzlicher Strahlenbelastung eine technisch erfolgreiche Intervention durchführen zu können. Da sich im Hochrisikokollektiv mit jährlichem Screening im MRT regelmäßig die Indikation zur histologischen Sicherung ergibt, ist hier die verbesserte Auflösung von besonderem Vorteil, wenn Befunde aus dem MRT in der Tomosynthese sicher korreliert und auch histologisch gesichert werden können mit entsprechender Reduktion der notwendigen Interventionen am MRT. Dank der von Siemens patentierten Technologie zur Reduktion der Streustrahlung verspricht der Hersteller zudem eine bis zu 30 prozentige Dosisreduktion gegenüber Untersuchungen ohne diese Technologie. Dies ist aufgrund der unter 5.3 genannten Gründe insbesondere bei der Untersuchung von Patientinnen mit erhöhtem Risiko von besonderer Bedeutung. Die vorgesehenen Einsatzbereiche in unserer Abteilung werden mit dem Siemens-Gerät vollumfänglich erfüllt. Das Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Würzburg ist eine Referenzstelle für die Firma Siemens. Im Bereich CT und MRT besteht eine Forschungskooperation mit der Firma Siemens. Feststellung der Alleinstellungsmerkmale: 1. Das System von Siemens bietet mit der Weitwinkel-Tomosynthese von 50° eine deutlich verbesserte räumliche Auflösung in der z-Achse (Tiefenauflösung) bei erhaltener In-Plane Auflösung, was durch kein anderes Gerät auf dem Markt erreicht wird. Dadurch können morphologische Beschreibungskriterien besser evaluiert werden, was zu einer zuverlässigeren Diagnosestellung und erhöhter Krebsdetektionsrate beträgt. 2. Die bisherige Limitation einer Weitwinkel-Tomosynthese mit v.a. langer Untersuchungsdauer wurde durch neue technische Entwicklungen angegangen. Die Implementierung des Flying Focus erlaubt eine deutlich schnellere Bewegung der Röntgenröhre als bisher mit zudem fixiertem Brennfleck. Dies resultiert in einer Untersuchungszeit von etwa 5 sec, was bislang nur für Systeme mit kleinen Untersuchungswinkeln (bspw. 15 °) möglich ist. Zudem bedingt die Verwendung eines quasi-statischen Brennflecks eine höhere Auflösung, da es zu keiner Bewegungsunschärfe kommt, was bisher nur mit den sehr langsamen step-and-shoot-Techniken möglich war. Kein anderer Hersteller auf dem Markt hat eine vergleichbare Technologie, die diese Benefits vereint. 3. Die Integration von Kl-basierten Denoising-Methoden (Rauschunterdrückung) erlaubt eine deutliche Reduktion der typischen Artefaktbildungen in synthetisch rekonstruierten Mammographiebildern, welche durch eine Tomosynthese entstehen (Zipperartefakte etc.). Dies erlaubt eine detailiertere Darstellung in besonders interessierenden Bereichen wie bspw. dem Tumorbett nach erfolgter Therapie mit einliegendem Fremdmaterial. 4. Des Weiteren erlauben Kl-basierte Methoden die Errechnung verschiedener „flavor", also Bildeindrücke mit u.a. unterschiedlicher Kantenbetonung um so die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Systemen zu verbessern. 5. Es ist zu erwarten, dass die bessere Darstellung subtiler Befunde mit der Weitwinkel-Tomosynthese auch im Rahmen einer Biopsie oder präoperativen Markierung von Relevanz ist, um zügig und mit möglichst geringer zusätzlicher Strahlenbelastung eine technisch erfolgreiche Intervention durchführen zu können. 6. Mit dem System von Siemens mit patentierter Technologie zur Reduktion der Streustrahlung durch ein „virtuelles Raster" durch Softwarebasierte Korrektur von Streustrahlen verspricht der Hersteller zudem eine bis zu 20 prozentige Dosisreduktion gegenüber Untersuchungen ohne diese Technologie. Die Kompatibilität mit bestehenden Geräten, Befundungs-Workstation sowie die Integration in das PACS-System bzw. die IT-Infrastruktur sind nach dem Austausch weiterhin gegeben.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: DE 25 00 13 752
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Registrierungsnummer: DE64872105
Abteilung: SHS EMEA CWE GER BAY PSM-DI&AT&US
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90441
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +49 800 188 188 5
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: df8d126a-6392-427a-9be4-d5e21246fb2e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 72096-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024