1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2023-1003870_Flughafen München_CHIMP - Collaboration & Insights Airport Management Platform
Beschreibung: Zur Erfüllung künftiger fachlicher und auch regulatorischer Anforderungen plant die FMG, eine neue flexible und leicht erweiterbare Systemplattform am Flughafen München einzuführen.
Kennung des Verfahrens: 47ae097a-46d7-4dae-89cd-19abb51cf27a
Interne Kennung: 2023-1003870
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Unbeschadet der Bezugnahme auf die Einreichung der Angebote in Ziff. 5.1.12 sind zunächst Teilnahmeanträge in Textform auf Deutsch (einschl. Anlagen) einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DH47K
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2023-1003870_Flughafen München_CHIMP - Collaboration & Insights Airport Management Platform
Beschreibung: Zur Erfüllung künftiger fachlicher und auch regulatorischer Anforderungen plant die FMG, eine neue flexible und leicht erweiterbare Systemplattform am Flughafen München einzuführen. Diese Plattform wird zunächst parallel zu den vorhandenen Systemen laufen und dort wo nötig und möglich sich mit diesen integrieren. Die Plattform muss "by design" offen, generisch, flexibel, konfigurierbar und erweiterbar sein, damit heutige, aber auch künftige (noch unbekannte) Anforderungen schnell und effizient umgesetzt werden können. Dabei wird bei künftigen Projekten von Fall zu Fall entschieden werden, wie das Zusammenspiel zwischen der existierenden Systemlandschaft und der neuen Plattform ist, wie der Datenaustausch erfolgt, wer der Master ist und wie die Nutzer mit der Systemlandschaft interagieren. Die neue Plattform wird zunächst in einem Schattenbetrieb mitlaufen und erst nach und nach so adaptiert werden, dass sie mehr Verantwortung übernimmt, bis hin zur Dekommissionierung bestehender Lösungen. Die Plattform muss so konzipiert sein, dass neue Datenarten, Module, Funktionalitäten und User-Interfaces (UI) durch Konfiguration, Low-Code oder z.B. durch ein Plugin-Konzept eingebracht werden können, ohne den eigentlichen Kern der Plattform selbst ändern zu müssen. Auch das Thema Integration und Datenaustausch mit Umsystemen wird im Vordergrund stehen. Die Plattform muss sich dabei schwerpunktmäßig um Infrastruktur und Technologie kümmern (z.B. Persistenz, API, Standard-UI, Message-Verarbeitung, Datenanreicherung, Identity Management), so dass die Kunden und Nutzer der Plattform sich auf Features, Applikationen und fachliche Aspekte fokussieren können. Es ist nicht das Ziel, dass mit der neuen Plattform künftig fachliche Expertensysteme wie z.B. ein Stand&Gate Allocation System ersetzt werden. Vielmehr muss die Plattform das Datenmanagement und die Integration solcher Expertensysteme erleichtern und damit ein Enabler für die künftige Modernisierung der Expertensysteme sein. Die neue Plattform erhält den Arbeitstitel CHIMP (Collaboration & Insights Airport Management Platform) Zusammengefasst gilt damit für CHIMP - existiert zunächst parallel zur existierenden IT-Systemlandschaft - integriert sich mit bestehenden Systemen, kombiniert deren Daten und wird über die Zeit zur neuen "single-source-of-truth" am Flughafen München - dient künftig als die zentrale Plattform für alle am Flugbetrieb beteiligten Stakeholder und verbessert die Common Situational Awareness - unterstützt datengetriebene Entscheidungen, Aktionen und Vorhersagen - gibt Transparenz und Insights in wichtige Business Prozesse - bietet ein einheitliches aber dennoch offen und flexibel konfigurierbares User Interface - folgt den Prinzipien einer Zero-Trust-Architektur - beinhaltet ein ausgefeiltes User-, Rollen- und Rechte-Management - basiert auf stets aktuellen und modernen Technologien - wird in einem hoch-verfügbaren SaaS Modell betrieben - agiert künftig als das zentrale Repository für operative Daten, Stammdaten, Ressourcen und Assets - übernimmt schrittweise Verantwortung und Fähigkeiten von vorhandenen Kern-Systemen - ist darauf ausgelegt, in einem hoch-kritischen Umfeld zu laufen und erfüllt hohe Datenschutz-, Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen - erlaubt weitgehende Anpassungen, Konfigurationen und Erweiterungen durch die FMG, ohne den Kern der Plattform zu ändern
Interne Kennung: 2023-1003870
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption um weitere 24 Monate (2 Jahre)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Ebenso wird der Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem Kriterium nach dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). g) Der Auftraggeber wird nach der letzten Verhandlung, vor der Durchführung der "Wertenden Teststellung" eine Zwischenwertung durchführen. Die Bieter, deren Angebot bei mindestens einer der Kriterien dann eine Wertung kleiner oder gleich 2 erhält, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Siehe hierzu auch Ziffer 1.1 des Anhang 1 zur Angebotsaufforderung. h) Die "Wertende Teststellung" wird vor dem Aufruf zur letzten Preisrunde durchgeführt. Siehe hierzu auch Ziffer 6 des Lastenhefts in den Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Eigenklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz für vergleichbare Leistungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindeststandard: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindeststandard: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte
Beschreibung: Mindeststandard: Gesamtzahl der Mitarbeiter mindestens 200 Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geschäftsbereiche des Bewerbers
Beschreibung: Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzlage
Beschreibung: Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: - Industrie-Branche / fachliche Domäne - System-Integration mit anderen IT-Systemen - Einheitliches User Interface - Art und Umfang der Erweiterbarkeit der implementierten Plattform. - mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb und Bestand oder sonstige vergleichbare Umstände - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: - Ca.-Angaben zur Auftragssumme (EUR/netto) - Zeitraum der Leistungserbringung - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Mindestandard: Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen müssen mind. in einer Referenz die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden: - Die Leistung muss im Umfeld des Verkehrsinfrastruktur-Managements erbracht worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 700
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß UfAB 2018 erweiterte Richtwertmethode
Beschreibung: s. Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen München GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
Registrierungsnummer: DE129352365
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf
Telefon: +498997561254
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e885ccb9-b5c5-452a-a243-5e6d883002fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/01/2024 13:39:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 61213-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2024