Lieferung und Ausstattung von einer Atemschutzwerkstatt und einer Atemschutzübungsanlage für den Landkreis Schweinfurt gem. DIN 14092 und DIN 14093 Referenznummer der Bekanntmachung: 6200-2023/032315
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schrammstraße 1
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt
E-Mail:
Telefon: +49 972155662
Fax: +49 97215578662
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausstattung von einer Atemschutzwerkstatt und einer Atemschutzübungsanlage für den Landkreis Schweinfurt gem. DIN 14092 und DIN 14093
Lieferung und Ausstattung von einer Atemschutzwerkstatt und einer Atemschutzübungsanlage für den Landkreis Schweinfurt gem. DIN 14092 und DIN 14093
Atemschutzwerkstatt
Atemschutzwerkstatt
Atemschutz-Übungsanlage
Atemschutz-Übungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Schrammstraße 1
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 972155662
Fax: +49 97215578662
Internet-Adresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/