Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_22a_Wandschrank-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: V_018_755788_22a_Wandschrank-Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 891205-3299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_22a_Wandschrank-Anlagen
— ca. 940 m2 Schrankanlagen bis ca. 4,70 m Höhe,
— ca. 480 m2 Doppelschrankanlagen bis ca. 4,70 m Höhe,
— ca. 20 Stk. Blockzargen mit Holztüren mit OL,
— ca. 20 Stk. Blockzargen mit Glastüren.
Georges-Köhler-Allee, 79110 Freiburg
— ca. 940 m2 Schrankanlagen bis ca. 4,70 m Höhe,
— ca. 480 m2 Doppelschrankanlagen bis ca. 4,70 m Höhe,
— ca. 20 Stk. Blockzargen mit Holztüren mit OL,
— ca. 20 Stk. Blockzargen mit Glastüren.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Vorangegangenes Verfahren: offenes Verfahren.
Kündigung und besondere Dringlichkeit. Daher Wahl: Verhandlungsverfahren gem. VOB/A § 3a EU Abs 3 Nr. 4
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_22a_Wandschrank-Anlagen
Ort: Zell a. H.
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland