Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2H442 Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen
abzugeben: - Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen,
Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters
bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass - keine gesellschafts-/konzernrechtlichen
oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungsbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen
gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen. - die berufsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen
der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte
Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren
Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar
relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben - Anlage E_2 / Bietergemeinschaften
(falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für
die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - in der
erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt; - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften; - in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende
Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung
nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend
ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar. - Anlage E_3
/ Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft)
hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen
o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers,
Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen
zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden
Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen
der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung
dazu einreicht, dass - im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung
erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden; - die Eignung
nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen
nachgewiesen wird; - für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem
o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall
die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und - soweit
Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird Darüber hinaus sind folgende
Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft
beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
- Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe
im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen - Anlage E_5a / Nichtvorliegen "Bezug zu
Russland" Erklärung, dass gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kein Bezug zu Russland vorliegt Die
Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist.