Beschreibung: A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2015
bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über
die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI), die nicht vor 2015 baufertiggestellt wurden,
mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben und Baukosten (KG
300 und 400) in Höhe von mindestens 1 Mio. € brutto aufweisen. Zu den Referenzprojekten
sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung, b) Art der Baumaßnahme/Vergleichbare
Aufgabenstellungen (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau, Holzbauweise oder Holzhybridbauweise,
Energiestandard EH 40 (oder niedrigere Kennziffer), Fassaden- und/oder Dachbegrünung,
Tätigkeit als Bauleiter nach Landesrecht oder nach § 56 der Musterbauordnung und Lph
8 bereits abgeschlossen, Erstellung eines prüfbaren Brandschutznachweises zur Vorlage
mit der Baugenehmigung), c) Zeitpunkt der Auftragserteilung, d) Leistungsumfang und
Leistungsstand(Baugenehmigung erteilt, beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen
nach § 34 HOAI, Zeitpunkt der Baufertigstellung (sofern bereits erfolgt)) e) Honorarzone
gem. § 35 HOAI, f) Baukosten brutto (KG 300, 400), g) Auftraggeber mit Ansprechpartner
und Tel-Nr. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß A) zugelassenen Referenzen
berücksichtigt. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher)
in Holz- oder Holzhybridbauweise benannt werden. Für ein Referenzprojekt in Holz-
oder Holzhybridbauweise müssen mindestens einmal die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht
worden sein (das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller Referenzen
in Holz- oder Holzhybridbauweise). Es muss mindestens eine Referenz mit Baukosten
(KG 300 und 400) über 6 Mio. € brutto oder höher benannt werden. B) Anzahl der Architekten,
die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter
und Büroinhaber. Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Architekten angegeben
werden können. C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers
vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Zu den Referenzprojekten sind
folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung, b) Art der Baumaßnahme/Vergleichbare Aufgabenstellungen
(Neubau, Erweiterungsbau, Umbau, Holzbauweise oder Holzhybridbauweise, Energiestandard
EH 40 (oder niedrigere Kennziffer), Fassaden- und/oder Dachbegrünung, Tätigkeit als
Bauleiter nach Landesrecht oder nach § 56 der Musterbauordnung), c) Zeitpunkt der
Auftragserteilung, d) Leistungsumfang und Leistungsstand(Baugenehmigung erteilt, beauftragte
und abgeschlossene Leistungsphasen, Zeitpunkt der Baufertigstellung (sofern bereits
erfolgt)) e) Honorarzone gem. § 35 HOAI, f) Baukosten brutto (KG 300, 400), g) Auftraggeber
mit Ansprechpartner und Tel-Nr. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß
A) zugelassenen Referenzen berücksichtigt. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit
Honorarzone III (oder höher) in Holz- oder Holzhybridbauweise benannt werden. Für
ein Referenzprojekt in Holz- oder Holzhybridbauweise müssen mindestens einmal die
Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht worden sein (das gilt nicht für jede Referenz, sondern
für die Summe aller Referenzen in Holz- oder Holzhybridbauweise). Es muss mindestens
eine Referenz mit Baukosten (KG 300 und 400) über 6 Mio. € brutto oder höher benannt
werden. B) Anzahl der Architekten, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind,
einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber. Mindestanforderung zu B): Es müssen
mindestens 2 Architekten angegeben werden können. C) Angabe der Leistungen, für die
der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.