5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an
die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine
Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch
die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung
von förderrechtlichen Auflagen.
Überprüfungsstelle: Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an
die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine
Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch
die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung
von förderrechtlichen Auflagen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Schön Klinik Holding SE
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Schön Klinik Holding SE
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Schön Klinik Holding SE
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Schön Klinik Holding SE
Organisation, die Angebote bearbeitet: Schön Klinik Holding SE