Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Daimlerstraße 36
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-neu-ulm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm schreibt Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erstellung eines Gesamtsystems für die Abfallgebührenveranlagung im Landkreis Neu-Ulm. Das Gebührenveranlagungssystem als zentrales Element für die Abwicklung der abfallwirtschaftlichen Leistungen dient der:
- Abwicklung des gesamten Prozesses der Gebührenveranlagung
o Erstellung von Gebührenbescheiden
o Erhebung und Erfassung der hierfür erforderlichen Informationen (insb. Einwohnermeldedaten, Grundsteuerdaten, Behälter- und Auftragsdaten, als Bedarfsposition: Einwohnergleichwerte gewerblicher Anschlussnehmer) sowie
o Veranlagung von Gebühren
o Fakturierung von Entgelten
o Anbindung an ein auftraggeberseits gestelltes Archivsystem (Bedarfsposition: Lieferung einer revisionssicheren Archivsystems)
- Abwicklung von Aufträgen
o behälterbezogene Aufträge (Gestellung, Abzug, Tausch, Reparatur)
o Aufträge für Abrufsammlungen (Sperrmüll, Altholz, etc.)
o Aufträge zur Containerabfuhr von Entsorgungszentren, Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelplätzen
o Bedarfsposition: Aufträge für die gebührenpflichtige Inanspruchnahme des Bringsystems (einschließlich Rückgabe von Abfallbehältern) sowie
o Reklamationsaufträge (nicht oder nicht anforderungsentsprechend erbrachte Leistungen)
- Interaktion mit den Bürgen/Kunden (via Online-Kundenportal und Abfall-App)
Eine wesentliche Besonderheit für das Veranlagungssystem des Landkreises Neu-Ulm ist, dass stichtagsbezogen die bestehenden Daten der rückübertragenden Kommunen zu integrieren sind und dass das System des Landkreises und die bisherigen Gebührenveranlagungssysteme der Kommunen eine gewisse Zeit parallel zu betreiben sind.
Das Gebührenveranlagungssystem stellt zudem eine wichtige Grundlage für die notwendige Bedarfserhebung (Abfrage der künftig gewünschten, durch den Landkreis zu stellenden Abfallbehälter, Abfrage zur Eigenkompostierung, Abfrage von sogenannten Behältergemeinschaften usw.) dar.
Die auszuschreibende Leistung umfasst die folgenden Leistungen:
- Lieferung eines Softwaresystems inkl. aller dazugehörigen Zugriffslizenzen
- Anbindung / Schnittstellen zu Vorsystemen der Kommunen
o Einwohnermeldewesen
o Gebührenveranlagungssysteme
- Anbindung / Schnittstellen zu nachgelagerten Systemen des AWB Neu-Ulm
o Rechnungswesen
o Gebührenbeitreibung (Vollstreckung, Mahnwesen)
- Anbindung / Schnittstellen zu operativ tätigen Unternehmen / Bereichen
o Ident-System der Entsorger (Telematiksystem, Leerungsdaten, Geopositionsdaten etc.)
o Behältererstverteilung
- Einführung, Migration und Customizing
o Vorlage eines detaillierten Feinkonzeptes für die Durchführung der Leistungen
o Installation des Systems auf der Hardware des Auftraggebers
o Customizing des Systems
o Migration von Altdaten
- Weitere Leistungsbestandteile
o Erstellung und Umsetzung eines Rollen- und Berechtigungskonzeptes
o Schulung von Mitarbeitern in der Anwendung (Key-User), Administration und im Customizing der Anwendungen
o Produktivsetzung des Systems einschließlich der Durchführung von Tests
o Go-Live-Support
o Systemservice inkl. Pflege- und Wartungsleistungen
o Unterstützung bei der Bedarfsabfrage zur Erfassung und Qualitätssicherung der Stammdaten der Anschlusspflichtigen (u.a. Anzahl und Größe von Rest- und Bioabfallbehälter, SEPA-Mandate, Behältergemeinschaften)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems
Postanschrift: Stieghorster Str. 12
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses:
Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrages und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "[Betrag gelöscht] EUR" dargestellt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland
E-Mail:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland
E-Mail: