Beschreibung: Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter
hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung über Ausschlussgründe
gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: 1.1. dass für das Unternehmen
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, 1.2. dass das Unternehmen
in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist, Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt. 1.3. ob für das Unternehmen
ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, 1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen
ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit
wieder hergestellt wurde. 1.5. dass zwar zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag
im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde
zur Prüfung vorgelegt werden. 1.6. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto)
wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, gespeichert sind. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
und dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen
Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. 3. dass das Unternehmen
weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen
(§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so
muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung
des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind
für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für
die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten
die unter 5.1.9 (Eignung zur Berufsausübung - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.