Großbildmonitore und AV Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: EBE-ST-2023-EU02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienplatz 1
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leiter der Stadtverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 809282550
Fax: +49 8092825599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ebersberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großbildmonitore und AV Komponenten
Gegenstand des Gesamtbeschaffungsvorhabens ist der Abschluss von Abrufrahmenverträgen über Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Großbildmonitoren mit AV Komponenten sowie von AV-Möbeln.
Grund- und Mittelschule Ebersberg
Baldestraße 20
Floßmannstraße 1
85560 Ebersberg
Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist der Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Großbildmonitoren und AV Komponenten für die Grund- und Mittelschule Ebersberg.
Vor Angebotsabgabe ist eine Vorort Besichtigung zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großbildmonitore und AV Komponenten
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.