Beschreibung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft macht in der Eigenerklärung
Angaben zur Anzahl der im Jahr 2020 - 2022 jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Der
Bieter (einschl. Unterauftragnehmer) macht in der Eigenerklärung Angaben zu Referenzen.
Es sind bezogen auf jedes Los, für das der Bieter ein Angebot abgibt, mindestens drei
Referenzen zu diesem Los, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Art der Aufgabenstellung
sowie Umfang und Komplexität vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche
Beanstandungen, durchgeführt wurden und in denen Leistungen in den letzten drei Jahren
vor dem Datum der Bekanntmachung erfolgten, anzugeben. Als vergleichbar gelten für
das jeweilige Los die im folgenden aufgelisteten Leistungen als Mindestanforderungen.
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen muss jede Anforderung für das jeweilige Los
in mindestens drei Referenzen unter Ziff. 2 mit Ja angekreuzt werden. Sie müssen nicht
in denselben Referenzen mit Ja angekreuzt werden. Wenn diese Mindestanforderungen
nicht erfüllt werden oder nicht mit Ja angekreuzt werden, erfüllt der Bieter nicht
die Eignungsanforderungen. • Los 1: Lieferung von Laptops, Convertibles, Personal
Computern und Monitoren • Los 2: Lieferung von Tablets des Herstellers Apple, Zubehör
zu Tablets des Herstellers Apple und Apple TV 4K • Los 3: Lieferung von Laserprojektoren,
4k Dokumentenkameras, Displays mit 85 Zoll und interaktiven Whiteboards • Los 4: Lieferung
von Druckern und Multifunktionsgeräten • Los 5: Lieferung von DIN A4-Dokumentenscannern
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bieter
unter „Bemerkungen“ nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über
die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen
solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht
berücksichtigt werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer
Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern (Referenzkunden)
ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung
durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung
anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Für Bietergemeinschaften
gilt, dass die für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft angegebenen Referenzen
zu den Aufgaben des Mitglieds passen müssen, d. h. das für eine bestimmte Teilaufgabe
vorgesehene Mitglied hat nach Art und Umfang mindestens eine geeignete Referenz für
diese Teilaufgabe vorzuweisen. Umgekehrt müssen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft
umfangreiche Erfahrung in den Bereichen aufweisen, in denen jeweils ein anderes Mitglied
der Bietergemeinschaft tätig werden soll. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen,
sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf
die Referenz berufen kann, und die entsprechenden Unterlagen nach Teil A.VIII. und
Teil B einreichen. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen,
mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist.