Zusätzliche Informationen: 1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform
nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel
gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des
jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/
Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform
(z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen,
Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen
Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 5) Informationspflicht
des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung
über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden
die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht.
Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform
zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
/ Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs-
/ Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert
aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist
/ Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte
Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte
Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot -
ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht
erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen
muss. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch
bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle
evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. 8) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen
die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend
der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf
dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).