Beschreibung: 3.a. Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der
Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene
Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume): - Führungskräfte (einschl.
Projektleiter/innen) - sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte,
ohne Auszubildende) Angabe Name, Qualifikation - einer projektverantwortlichen Person
über die gesamte Projektdauer Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium
3.a. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkten. 3.b. Referenzobjekte
/ Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen
bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Gebäude
für Kinderbetreuung“ vergleichbar sind. je Referenz sind anzugeben: - Projektname
/ kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild - Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme /
Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards) - Angabe ob Bauen im Bestand
oder Neubau (siehe geforderte Mindeststandards) - Erläuterung über die Vergleichbarkeit
der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung -
Angabe Auftraggeber, Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner), - Vertragsverhältnis
zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer,
etc. - Projektleiter/in des Bewerbers, - Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung
nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen - Angabe
der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene) - mind. getrennt für Kostengruppe 300 und 400
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.) -
Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Gruppen/Plätze
etc.) - Angabe der Gesamtkosten / Projektgröße nach DIN 276 (KG 200-700) - Angabe
der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten
Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei
Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr.
den LPH nach HOAI. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b. ergibt
sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 54 Punkten. 3.c. Besondere technische
Leistungsfähigkeit Nennung und Beschreibung der besonderen techn. Fähigkeiten bei
je 2 Referenzen vergl. Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis
folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1. Erfahrung / Kenntnisse Barrierefreies
Bauen: Barrierefreiheit / Inklusion 2. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren,
Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei
vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben. 3. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichem
Auftraggeber oder vergleichbar Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der
geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das
jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für
das Kriterium 3.c. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 16
Punkten. 3.d. Technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit
durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes.
Hard-/Software, Rechnerart etc.). Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium
3.d. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkten. Die maximal
zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der genannten Kriterien unter
5.1.9 zu insgesamt: 90,0 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit
der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen
– Anlage 02 zu entnehmen. Geforderte Mindeststandards zu 3.: - Gewertet werden Referenzen
für 3.b) und 3.c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2015 erfolgte. - Die
Referenzen zu 3.b) müssen 1x Bauen im Best Neubau sein. - Bei Neubau-Referenzen sind
Erweiterungsbauten als Neubau / Anbau zulässig und werden als Einzelmaßnahme gewertet,
wenn die geforderten Angaben gesondert vorliegen. - Die Vergleichbarkeit der Referenzen
für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu
belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne
nähere Aussage ist nicht ausreichend. - Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen
nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. - Bauabschnitte
einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet
werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.