2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen
sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des
Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und
Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von
Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen
Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen
sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des
Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und
Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von
Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen
Bereichen.
LÄ263
Die Aufwandsschätzung, die sämtliche uns vorliegenden Modelle umfasst, also nicht nur die Gleishalle, sondern auch die Untergeschoße, die Randbauten, die Schnittstellen zu den U Bahnbauwerken und die 1. SBSS, haben wir in 2 Phasen unterteilt: Phase 1 - Abstimmung und Grundlagenschaffung, Entscheidungsvorlage Die Phase 1 beinhaltet somit die Erstellung der Übersicht über die einzelnen Bestandsmodelle, deren Inhalte samt Abschätzung der Genauigkeiten und Grundlagen (sowie Zielstellungen zum Zeitpunkt der Erstellung), samt stichpunktartiger Kurzprüfung der Genauigkeiten und Übereinstimmungen mit den Grundlagen. Die Phase dient somit als Grundlage für eine Entscheidung, welche Inhalte in welchem Modell enthalten sein sollen und welche Genauigkeiten für die einzelnen Modelle notwendig sind (bzw. gewünscht/gefordert sind). Phase 2 - Bereinigen der Modelle, detaillierter Abgleich mit den Vermessungsgrundlagen, Anpassung der Modelle Die Phase ist dann die Umsetzung der Entscheidung aus der Phase 1. Der Aufwand kann aus heutiger Sicht nur grob geschätzt werden, der Umfang hängt dann von der Entscheidung nach Phase 1 ab.
Der AN ist bereits mit der vertieften Planung beauftragt, verfügt für die Aktualisierung der bisherigen Planung über alle notwendigen Unterlagen und ist in das Projekt eingearbeitet. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung / Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten zu den gegenwärtigen Planungsänderungen durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.