Beschreibung: Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum
2014 bis zum Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden
(Wichtung 90 %): -- -Referenz 1: Leistungsphase nach HOAI LPH 2-5, gem § 34 HOAI im
Referenzzeitraum selbst erbracht -Referenz 2: Leistungsphase nach HOAI LPH 6-8, gem
§ 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht --Referenz 3: Leistungsphase nach HOAI
LPH 2-8, gem § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht - Bauwerkskosten gem. DIN
276 KG 300 + 400 (brutto) in Euro größer 1,5 Mio. Euro Für alle Referenzen gilt Honorarzone
mind. III nach Par. 35 HOAI Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen
1-3: - Honorarzone mind. III nach Par. 35 HOAI, - Energieeffizienz, - Recyclingfähigkeit,
Wiederverwertung oder nachwachsende Dämmstoffe - Bauen im Bestand, Bauen im denkmalgeschützten
Bestand –- Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum
Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht
wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix. –- Für jede Referenz
werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet: Kontaktdaten des Auftraggebers mit
Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der
erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern
oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des
Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht,
so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. –- Mindestbedingung
für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens
einer der Leistungsphasen 2-8 im o.g. Referenzzeitraum mindestens in der Honorarzone
III. Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht
gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führt dies für sich aber nicht.
–- Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb
des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann
hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. –- Die bestmögliche Bewertung wird
nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien
vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den
Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn
es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird. Die teilweise
Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
geringeren Bewertung.