Beschreibung: 1. Angaben zu Arbeitskräften: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung
der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter hat mit
dem Angebot die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal, anzugeben. 2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten
fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (der
längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der
Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen. Hierfür
hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses
ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung)
sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma
(Name und vollständige Anschrift) des Bieter oder des vertretungsberechtigten Mitglieds
der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber:
Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der
Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung
im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt
wird - Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich
hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung
(Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort
der Ausführung (Ort, Straße) - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung
(Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als
Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen
der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche
entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf
die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung
anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den
Vergabeunterlagen bei - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung
um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb
erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B.
m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung
um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des
Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte:
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des
Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte:
Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder
Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung
handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es
sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der
vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei
der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten
Maßnahme (netto in Euro) - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig
sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben
seine Zuverlässigkeit be-einträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig],
Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung)
sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß
durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß
durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden:
Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs.
2 VOB/B verstoßen hat; Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich
angemahnt wurde; Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung
während der Bauausführung aufgefordert wurde; Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich
Kündigung angedroht wurde; Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend
verweigert wurde; Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
aufgefordert wurde; Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt
werden musste. - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß
ausgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig
gestellt worden. - Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des
Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners
[sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.